National-Bank Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

National-Bank Aktiengesellschaft

Essen

– Wertpapier-Kenn-Nr. 808 150 –
– ISIN DE0008081506 –

Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 9. Mai 2017, 10.00 Uhr, in der Philharmonie Essen, Huyssenallee 53, 45128 Essen, stattfindenden ordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 10.649.600,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,80 € je Stückaktie zu verwenden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 7 Aktiengesetz ermächtigt, bis zum 8. Mai 2022 eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende eines jeden Tages 1,5 % des Grundkapitals der NATIONAL-BANK AG nicht übersteigen darf. Aufgrund dieses Beschlusses dürfen Aktien nur erworben werden, wenn der Preis je Aktie um nicht mehr als 10 % über oder unter dem Kurs liegt, der bei den über die NATIONAL-BANK AG getätigten Umsätzen an den drei vorausgegangenen Umsatztagen im Durchschnitt bezahlt wurde.

Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 7. Mai 2014 erteilte und bis zum 6. Mai 2019 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern; davon sind nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1 Abs. 1 Ziffer 1, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz drei Mitglieder

Vertreter der Arbeitnehmer.

Die Amtszeit des von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitgliedes Reinhold Schulte endet turnusmäßig mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Reinhold Schulte, Dortmund, Vorsitzender der Aufsichtsräte der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund und Hamburg,

wiederzuwählen.

Herr Schulte ist Mitglied in folgenden (a) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

a)

Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G., Handwerksbau Niederrhein AG, IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, PVAG Polizeiversicherungs-AG, SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG, SIGNAL IDUNA 
Holding AG, SIGNAL Krankenversicherung a.G., SIGNAL Unfallversicherung a.G.

b)

Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (RWI), Technische Universität Dortmund

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Risiko- und Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Nach § 16 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts alle Aktionäre berechtigt, die bis zum Ablauf des 2. Mai 2017 ihren Aktienbesitz bei der Gesellschaft unter der Anschrift

NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft, Abteilung Services, Theaterplatz 8, 45127 Essen, Telefax-Nr. 0201 7473-499,

nachweisen. Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts in Textform, die sich auf den Beginn des 18. April 2017 bezieht, zu erbringen.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut (also auch durch die NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft) oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Gegenanträge gegen einen Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz sind an die NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft, Abteilung Services, Theaterplatz 8, 45127 Essen, zu richten. Sie müssen mit einer Begründung versehen sein.

Bis zum 24. April 2017 eingehende Gegenanträge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der nach dem Gesetz zugänglich zu machenden Begründung nach ihrem Eingang zusammen mit einer eventuellen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.national-bank.de veröffentlicht.

 

Essen, den 10. März 2017

DER VORSTAND

Dr. Thomas A. Lange               Georg Schachner

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