NATURSTROM AktiengesellschaftDüsseldorfWKN 685 840Wir laden die Aktionäre der NATURSTROM AG zur
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die NATURSTROM AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Zu Tagesordnungspunkt 1 erfolgt keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat. Die Unterlagen zu TOP 1 sind in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt und können dort eingesehen werden. Sie sind als ladbare Dateien auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht
und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Während der Hauptversammlung liegen sie zur Einsichtnahme aus. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 8.619.772,18 Euro wie folgt zu verwenden:
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Die NATURSTROM AG ist gemäß Handelsgesetzbuch verpflichtet, sowohl einen Einzelabschluss als auch einen Konzernabschluss aufzustellen und eine Prüfung der beiden Abschlüsse vornehmen zu lassen. Aus diesem Grund schlägt der Aufsichtsrat vor, dass die Hauptversammlung wie folgt Beschluss fassen möge: Zum Abschlussprüfer für den prüfungspflichtigen Einzelabschluss sowie für den prüfungspflichtigen Konzernabschluss der NATURSTROM AG für das Geschäftsjahr 2018 wird RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, bestellt. |
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6. |
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. § 95 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die gem. §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG von den Anteilseignern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Turnusmäßig endet die Amtszeit von Herrn Dr. Hermann Falk und Herrn Dr. Michael Ritzau als Mitglieder des Aufsichtsrates mit Ablauf der Hauptversammlung. Für diese Mandate sind Neuwahlen durchzuführen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gemäß Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die um 24.00 Uhr am fünften Tage vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die bis zum gleichen Zeitpunkt bei der Gesellschaft ihre Teilnahme angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform zugehen an:
NATURSTROM AG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim, |
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Fax-Nummer 09545 443843 999 oder E-Mail-Adresse hv-vollmachten@naturstrom.de |
Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären an ihre letzte dem Unternehmen bekannte Adresse übersandt werden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, bspw. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.
Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen.
Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, sind Vollmachten gemäß § 14 Abs. 4 S. 2 der Satzung in Textform zu erteilen und müssen der Gesellschaft spätestens bei der Versammlung übergeben werden.
Der Widerruf der Vollmacht bedarf nach der gesetzlichen Regelung der Textform (§ 126b BGB). Die Erklärung zur Vollmachtserteilung, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf senden Sie bitte an:
NATURSTROM AG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim, |
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Fax-Nummer 09545 443843 999 oder E-Mail-Adresse hv-vollmachten@naturstrom.de |
Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären an ihre letzte dem Unternehmen bekannte Adresse übersandt werden.
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Rechte der Aktionäre
Die nachstehenden Angaben beschränken sich auf die Fristen für die Ausübung der Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG. Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre können auf der Internetseite der Gesellschaft abgerufen werden unter der Adresse
https://www.naturstrom.de/investoren/aktien-und-aktionaere/hauptversammlung/
Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft bis zum 17.07.2018, 24.00 Uhr, zugehen.
Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung nach § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum 27.07.2018, 24.00 Uhr, zugehen.
Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.
Anträge, Anfragen und Verlangen von Aktionären
Anfragen, Anträge oder Wahlvorschläge sowie sonstige Verlangen zur Hauptversammlung können durch Aktionäre gerichtet werden an folgende Geschäftsadresse der Gesellschaft, wo auch die Unterlagen zu TOP 1 ausgelegt sind:
NATURSTROM AG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim, |
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Fax-Nummer 09545 443843 999 oder E-Mail-Adresse hv-vollmachten@naturstrom.de |
Im Internet veröffentlichte Informationen
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar unter
https://www.naturstrom.de/investoren/aktien-und-aktionaere/hauptversammlung/
Auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Die Abstimmergebnisse werden im Anschluss an die Hauptversammlung ebenfalls unter oben aufgeführter Internetadresse bekannt gegeben.
Düsseldorf, den 29. Juni 2018
NATURSTROM AG
Der Vorstand