Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft
Oberstdorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 21.02.2019

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft

Oberstdorf

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 3. April 2019

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Mittwoch, den 3. April 2019, 10:00 Uhr,

im Oberstdorf Haus, Großer Saal „Nebelhorn“,
Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017/18 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/18

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von 556.435,23 EUR wie folgt zu verwenden:

EUR
Ausschüttung einer Dividende von 0,20 EUR je Stückaktie 270.400,00
Einstellung in die Gewinnrücklagen 250.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 36.035,23
Bilanzgewinn 556.435,23
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 3. April 2019 endet die Amtszeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Deshalb ist eine Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Satz 2, § 96 Abs. 1 Alternative 4 AktG, § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und nach § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung und aus zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die neue Amtszeit, das heißt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023 beschließt, folgende Herren in den Aufsichtsrat zu wählen:

Heinrich Beerenwinkel
wohnhaft in Sonthofen
Mitglied des Vorstands der Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG

Michael Lucke
wohnhaft in Wiggensbach
Geschäftsführer der Allgäuer Überlandwerk GmbH

Laurent O. Mies
wohnhaft in Oberstdorf
kommunaler Wahlbeamter, 1. Bürgermeister Markt Oberstdorf

Norbert Schürmann
wohnhaft in Ustersbach
Mitglied des Vorstands der Lechwerke AG

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Müller Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Augsburg

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 zu wählen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Als Nachweis ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 13. März 2019 (0:00 Uhr) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 27. März 2019 (24:00 Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen:

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax +49 (0)89 21027 289
E-Mail inhaberaktien@linkmarketservices.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesem Fall durch das depotführende Institut vorgenommen.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ist möglich. Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht für die Hauptversammlung wird zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, muss die Bevollmächtigung auch Weisungen zu jedem Punkt der Tagesordnung enthalten. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihm steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt jedoch keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Ein entsprechendes Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren erhalten Sie auf der Internetadresse

www.ok-bergbahnen.com

unter Menü – Unternehmen – Aktionärsinfo der Nebelhornbahn-AG oder bei der Anmeldestelle.

Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 2. April 2019 bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft
Nebelhornstraße 67
87561 Oberstdorf
Telefax +49 (0)8322 9600-1001
E-Mail w.ertelt@ok-bergbahnen.com

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

ANTRÄGE VON AKTIONÄREN

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft
Nebelhornstraße 67
87561 Oberstdorf
Telefax +49 (0)8322 9600-1001
E-Mail w.ertelt@ok-bergbahnen.com

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden auf der Internetadresse

www.ok-bergbahnen.com

unter Menü – Unternehmen – Aktionärsinfo der Nebelhornbahn-AG zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren erweiterten Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetadresse

www.ok-bergbahnen.com

unter Menü – Unternehmen – Aktionärsinfo der Nebelhornbahn-AG.

 

Oberstdorf, im Januar 2019

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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