NEVAG neue energie verbund AG
Hückelhoven
Wertpapier-Kenn-Nr.: 685880
ISIN:DE 0006858806
EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung 2014
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, 10. März 2016
13:00 Uhr
im
Gründer- und Servicezentrum des Kreises Heinsberg
Rheinstraße 7
41836 Hückelhoven
Haus 5 Medienraum
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der NEVAG neue energie verbund AG für das Geschäftsjahr 2014 ein.
Tagesordnung
I. Bestätigung der in der Hauptversammlung vom 24. April 2015 zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 und 7 gefassten Beschlüsse für das Geschäftsjahr 2012:
TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 |
TOP 2 |
Bestätigung des Beschlusses zu TOP 2 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2012 über die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes |
TOP 3 |
Bestätigung des Beschlusses zu TOP 3 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2012 über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 |
TOP 4 |
Bestätigung des Beschlusses zu TOP 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2012 über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 |
TOP 5 |
Bestätigung des Beschlusses zu TOP 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2012 über die Bewilligung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 durch die Hauptversammlung gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2, 2. Alternative AktG |
TOP 6 |
Bestätigung des Beschlusses zu TOP 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2012 über die Satzungsänderungen Ziff. 7.1 Die alte Fassung des § 6 Ziff. 4 Satz 2 der Satzung lautet: „Wenn kein Vorstandsmitglied der Art der Beschlussfassung widerspricht, können Beschlüsse auch im Umlaufverfahren schriftlich, per Telefax oder telefonisch mit Protokollierung und frühest möglicher Gegenzeichnung des Beschlusses durch alle Vorstandsmitglieder getroffen werden.“ Er soll neu gefasst werden, wie folgt: „Wenn kein Vorstandsmitglied der Art der Beschlussfassung widerspricht, können Beschlüsse auch im Umlaufverfahren schriftlich, per Telefax, in Textform oder telefonisch mit Protokollierung und frühest möglicher Gegenzeichnung des Beschlusses durch alle Vorstandsmitglieder getroffen werden.“ Begründung: Ziff. 7.2 Die alte Fassung des § 10 Ziff. 2 der Satzung lautet: „Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren, per Telefax oder fernmündlich mit Protokollierung durch den Vorsitzenden zulässig, wenn sich im Einzelfall alle Mitglieder mit der Art der Abstimmung einverstanden erklären.“ Er soll neu gefasst werden, wie folgt: „Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren, per Telefax, in Textform oder fernmündlich mit Protokollierung durch den Vorsitzenden zulässig, wenn sich im Einzelfall alle Mitglieder mit der Art der Abstimmung einverstanden erklären.“ Begründung: Ziff. 7.3 Die alte Fassung des § 12 Ziff. 1 Satz 2 der Satzung lautet: „Sie findet am Sitz der Gesellschaft oder einem deutschen Börsenplatz statt.“ Er soll neu gefasst werden, wie folgt: „Sie findet am Sitz der Gesellschaft oder einem anderen Ort innerhalb Deutschlands statt.“ Begründung: Ziff. 7.4 Die alte Fassung des § 12 der Satzung lautet: „Die Einberufung ist mindestens 30 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen. Die Einberufungsfrist nach Satz 1 verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist nach § 13 Ziffer Sätze 2 und 3. Sind die Aktionäre der Gesellschaft namentlich bekannt, so kann die Hauptversammlung mit eingeschriebenen Brief einberufen werden, der Tag der Absendung gilt als Tag der Bekanntmachung.“ Er soll neu gefasst werden, wie folgt: „Die Einberufung ist mindestens 30 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung im Bundesanzeiger oder einem gesetzlich nachfolgenden Medium bekannt zu machen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen. Die Einberufungsfrist nach Satz 1 verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist nach § 13 Ziffer Sätze 2 und 3.“ Begründung: Es erfolgt eine Anpassung an aktuelle gesetzliche Vorgaben. Ziff. 7.5 Die alte Fassung des § 12 Ziff. 2 der Satzung lautet: „Jeder Aktie gewährt eine Stimme.“ Er soll neu gefasst werden, wie folgt: „Jede Aktie gewährt eine Stimme.“ Begründung: Korrektur Schreibfehler |
II. Bestätigung der in der Hauptversammlung vom 24. April 2015 zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 gefassten Beschlüsse für das Geschäftsjahr 2013:
TOP 7 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 |
TOP 8 |
Bestätigung des Beschlusses zu TOP 2 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2013 über die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes |
TOP 9 |
Bestätigung des Beschlusses zu TOP 3 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2013 über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 |
TOP 10 |
Bestätigung des Beschlusses zu TOP 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2013 über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 |
TOP 11 |
Bestätigung des Beschlusses zu TOP 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2013 über die Bewilligung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 durch die Hauptversammlung gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2, 2. Alternative AktG |
III. Weitere Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung 2014
TOP 12 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 |
TOP 13 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2014 |
TOP 14 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 |
TOP 15 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 |
TOP 16 |
Beschlussfassung über die Bewilligung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 durch die Hauptversammlung gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2, 2. Alternative AktG |
TOP 17 |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen |
TOP 18 |
Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: Frau Maria Braeuer, Rechtsanwältin, Berlin Die Wahl erfolgt satzungsgemäß bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 95 Abs. 1 S. 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern und setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
TOP 19 |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung |
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung am 10. März 2016, zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 03. März 2016 schriftlich bei der Anmeldestelle der Gesellschaft unter der Adresse
NEVAG neue energie verbund AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
D-51149 Köln
angemeldet haben.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei der Gesellschaft. Das Stimmrecht kann durch den Aktionär persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter, z.B. durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausgeübt werden. Er kann auch eine andere Person seiner Wahl bestimmen. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und genügend.
Anträge zur Hauptversammlung können gerichtet werden an
NEVAG neue energie verbund AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
D-51149 Köln
Etwaige Anträge von Aktionären nebst evtl. Stellungnahmen der Verwaltung werden unverzüglich nach ihrem Eingang gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unter der Internetadresse: www.nevag.de, Kontakt: info@nevag.de zugänglich gemacht, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Fristen unter Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangen sind.
Berlin, im Januar 2016
Der Vorstand