NEVAG neue energie verbund AGBerlinWertpapier-Kenn-Nr.: 685880
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TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 |
TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 |
TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 |
TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 |
TOP 5 |
Beschlussfassung über die Bewilligung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 durch die Hauptversammlung gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2, 2. Alternative AktG |
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung am 5. Mai 2017, zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 28. April 2017 schriftlich bei der Anmeldestelle der Gesellschaft unter der Adresse
NEVAG neue energie verbund AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
D-51149 Köln
angemeldet haben.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei der Gesellschaft. Das Stimmrecht kann durch den Aktionär persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter, z.B. durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausgeübt werden. Er kann auch eine andere Person seiner Wahl bestimmen. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und genügend.
Anträge zur Hauptversammlung können gerichtet werden an
NEVAG neue energie verbund AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
D-51149 Köln
Etwaige Anträge von Aktionären nebst evtl. Stellungnahmen der Verwaltung werden unverzüglich nach ihrem Eingang gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unter der Internetadresse: www.nevag.de, Kontakt: info@nevag.de zugänglich gemacht, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Fristen unter Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangen sind.
Berlin, im März 2017
Der Vorstand