Nexus AG: Genehmigtes Kapital 2021

Nexus AG

Donaueschingen

– ISIN DE0005220909 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

In teilweiser Ausnutzung der am 27. April 2021 von der Hauptversammlung der Nexus AG beschlossenen und nach teilweiser Ausnutzung noch vorhandenen Ermächtigung, in der Zeit bis zum 31. März 2026 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.087.536,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Inhaberaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021), hat der Vorstand am 6. Dezember 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 15.764.695,00 um EUR 50.000,00 auf EUR 15.814.695,00 durch Ausgabe von 50.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zu erhöhen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. (4) Satz 4 Buchstabe b) der Satzung der Gesellschaft (Ausgabe neuer Aktien an Mitglieder des Vorstands) ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt.

Die Erhöhung des Grundkapitals ist in voller Höhe von nominal EUR 50.000,00 (entsprechend 50.000 neuen Aktien) durchgeführt. Mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Freiburg (HRB 602434) wird das Grundkapital der Gesellschaft EUR 15.814.695,00 betragen, eingeteilt in 15.814.695 auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Das verbleibende Genehmigte Kapital 2021 wird noch EUR 3.037.536,00 betragen.

 

Donaueschingen, im Dezember 2021

Nexus AG

Der Vorstand

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