MME MOVIEMENT AG – Erwerb eigener Aktien

MME MOVIEMENT AG
Berlin
ISIN: DE 000 5761159
(WKN: 576 115)
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
(Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung)

Die ordentliche Hauptversammlung der MME MOVIEMENT AG hat am 16. April 2015 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigten, bis zum 15. April 2020 Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 5. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkte 11 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung) und 12 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts) der Hauptversammlung der MME MOVIEMENT AG vom 16. April 2015. Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen eigenen Aktien können unter bestimmten Voraussetzungen unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden.

Wegen der jeweiligen Einzelheiten wird auf die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten 11 und 12 der ordentlichen Hauptversammlung der MME MOVIEMENT AG verwiesen, die am 5. März 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind.

Berlin, im April 2015

MME MOVIEMENT AG

Der Vorstand

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