Nexway AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Nexway AG
Karlsruhe
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 02.07.2020

Nexway AG

Karlsruhe

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die FBNK Finance S.à.r.l., Luxemburg, Großherzugtum Luxemburg, hat uns mitgeteilt, dass ihr mit 31,17 % der Anteile und Stimmrechte an unserer Gesellschaft keine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) i.S.d. § 20 Abs. 4, § 16 Abs. 1 AktG mehr gehört.

Die Facebank AG, Basel, Schweiz hat uns mitgeteilt, dass ihr mit 31,17 % der Anteile und Stimmrechte an unserer Gesellschaft, die von der FBNK Finance S.à.r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, unmittelbar gehalten werden und die ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind, keine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) i.S.d. § 20 Abs. 4, § 16 Abs. 1 AktG mehr gehört.

Die Mountain Alliance AG, München, hat uns mitgeteilt, dass ihr an Ihrer Gesellschaft gem. § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mit 25,78 % unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien gehört.

Die Mountain Partners AG, St. Gallen, Schweiz hat uns mitgeteilt, dass ihr mit 25,78 % an unserer Gesellschaft eine mittelbare Schachtelbeteiligung i.S.d. § 20 Abs.1 und Abs. 2 AktG von mehr als dem vierten Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die von der Mountain Alliance AG, München, Deutschland, gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

 

Karlsruhe, im Juni 2020

Nexway AG

Der Vorstand

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