Nordzucker AG – Hauptversammlung 2017

Nordzucker AG

Braunschweig

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die

am Donnerstag, 6. Juli 2017, 10:00 Uhr,

in der Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz, 38102 Braunschweig, stattfindet.
Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Nordzucker AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 28. Februar 2017 sowie der Lageberichte für die Nordzucker AG und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016/2017

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016/2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher keine Beschlussfassung vorgesehen.

Der Jahresabschluss der Nordzucker AG, der Konzernabschluss, die Lageberichte des Vorstands für die Nordzucker AG und den Konzern, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in unseren Geschäftsräumen, Küchenstraße 9, 38100 Braunschweig, und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an ist der Geschäftsbericht auch auf der Internetseite der Nordzucker AG unter

www.nordzucker.de/hv

zugänglich.

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016/2017 in Höhe von EUR 53.131.430,00 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,10 je
dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt
EUR 53.131.430,00
b) Einstellung in Gewinnrücklagen EUR 0,00
c) Gewinnvortrag EUR 0,00
Bilanzgewinn EUR 53.131.430,00

Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, also am Dienstag, 11. Juli 2017, fällig.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungs- und Finanzausschusses vor, die

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit Sitz in Stuttgart
Zweigniederlassung Hannover

zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das am 1. März 2017 begonnene Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen.

TOP 6

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß § 7 Ziffer 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft ab Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 beschließt, aus 15 Mitgliedern und setzt sich aus 10 Vertretern der Anteilseigner und 5 Vertretern der Arbeitnehmer zusammen (§ 7 Ziffer 1 der Satzung, §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 1 Drittelbeteiligungsgesetz).

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 6. Juli 2017 enden turnusgemäß die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner Helmut Bleckwenn, Gerhard Borchert, Joachim Engelke, Michael Gerlif, Dr. Hans Theo Jachmann, Rainer Knackstedt, Hans-Christian Koehler und Grit Worsch.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 6. Juli 2017 folgende Personen zu Vertretern der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

6.1

Helmut Bleckwenn,
Landwirt, wohnhaft in Garmissen,
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/2022 beschließt,

6.2

Rainer Knackstedt,
Landwirt, wohnhaft in Dedeleben,
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt,

6.3

Hans-Christian Koehler,
Landwirt, wohnhaft in Barum-Eppensen,
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021 beschließt, und

6.4

Grit Worsch,
Vorsitzende des Vorstands der Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg eG, wohnhaft in Woltersdorf,
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/2022 beschließt.

Bei seinem Vorschlag zur Wahl der vorstehend genannten Kandidaten hat der Aufsichtsrat die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegte Regelaltersgrenze sowie die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung berücksichtigt und sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand für ihr Aufsichtsratsmandat aufbringen können.

Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten können Sie den Lebensläufen der Kandidaten entnehmen, die als Anlage zu dieser Einladung beigefügt sind.

Nach Auffassung des Aufsichtsrats bestehen hinsichtlich aller Kandidaten keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, ihren Organen oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligtem Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“).

Es ist vorgesehen, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchzuführen (Ziffer 5.4.3 Satz 1 des DCGK).

Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats schlägt vor, Hans-Christian Koehler in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats nach der Hauptversammlung erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen (Ziffer 5.4.3 Satz 3 DCGK).

TOP 7

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nummer 8 Aktiengesetz, zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb sowie zur Einziehung erworbener eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum Ablauf des 5. Juli 2022 eigene Aktien gleich welcher Gattung im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben (§ 71 Absatz 1 Nummer 8 Aktiengesetz). Aktiengattungen werden durch die Einräumung unterschiedlicher Rechte begründet. Häufig erfolgt eine Einteilung in Stammaktien und Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Derzeit hat die Gesellschaft ausschließlich Stammaktien ausgegeben.

Die Ermächtigung ist insgesamt auf 5.366.811 Aktien oder – falls dieser Wert geringer ist – auf 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den § 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder auf ihre Rechnung handelnde Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann sich auf eine Aktiengattung, insbesondere Vorzugsaktien, die zukünftig durch Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals gemäß § 4 Ziffer 12 der Satzung ausgegeben werden, beschränken.

Der Erwerb eigener Aktien kann mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft oder eines an alle Aktionäre einer Gattung gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer an alle Aktionäre der Gesellschaft oder einer an alle Aktionäre einer Gattung gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Dabei darf der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis den Betrag von EUR 1,00 je Aktie nicht unter- und den Betrag von EUR 45,00 je Aktie nicht überschreiten.

Das Volumen des an jeweils alle Aktionäre einer Gattung gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. der an jeweils alle Aktionäre einer Gattung gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann begrenzt werden. Sofern im Fall eines öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten das Volumen der angedienten Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der Erwerb im Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien erfolgen; das Recht der Aktionäre ihre Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen, ist insoweit ausgeschlossen. Eine kaufmännische Rundung zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden.

In diesen Fällen ist ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen. Wird das öffentliche Kaufangebot oder die öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten auf eine Aktiengattung beschränkt, ist das Recht der Aktionäre der jeweils anderen Aktiengattung, ihre Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen, ebenfalls ausgeschlossen.

Das öffentliche Kaufangebot bzw. die öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.

b)

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand ermächtigt, die Zahl der Stückaktien in der Satzung entsprechend anzupassen.

Schriftlicher Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tagesordnung gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 Aktiengesetz i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Andienungsrecht der Aktionäre beim Erwerb eigener Aktien auszuschließen

Der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 sieht vor, den Vorstand zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen, die maximal 5.366.811 Aktien oder – falls dieser Wert geringer ist – 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals ausmachen dürfen. Um dem aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu genügen, hat der Erwerb aufgrund eines öffentlichen Kaufangebots oder aufgrund einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten zu erfolgen.

Dem Vorstand soll aber die Möglichkeit eingeräumt werden, ausschließlich oder überwiegend Aktien nur einer Aktiengattung zu erwerben, sollte die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung über mehr als eine Aktiengattung verfügen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Vorstand von der Ermächtigung in § 4 Ziffer 12 der Satzung der Gesellschaft Gebrauch macht und im Rahmen der Ausnutzung des genehmigten Kapitals beschließt, stimmrechtslose Vorzugsaktien auszugeben.

Insbesondere im Hinblick auf den Erwerbsanlass oder den Verwendungszweck der zurück zu erwerbenden Aktien, kann die Beschränkung auf eine Aktiengattung gerechtfertigt sein, wenn z. B. eine Unternehmensbeteiligung rückabgewickelt und die hierfür ausgegebenen Aktien eingezogen werden sollen.

Kaufangebote oder Aufforderungen zur Abgabe von Verkaufsangeboten sind grundsätzlich an jeweils alle Aktionäre einer Gattung zu richten. Das Volumen des an jeweils alle Aktionäre einer Gattung gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. der an jeweils alle Aktionäre einer Gattung gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann aber begrenzt werden. Sofern im Fall eines öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten das Volumen der angedienten Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der Erwerb im Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien erfolgen. Eine kaufmännische Rundung zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden.

In diesen Fällen sowie in dem oben erwähnten Fall des Rückkaufs nur innerhalb einer Aktiengattung ist ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat halten den in diesen Fällen liegenden Ausschluss eines etwaigen weitergehenden Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt.

TOP 8

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 7 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats)

Auf Verlangen der Aktionärin Union-Zucker Südhannover Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 15. Mai 2017 wird gemäß §§ 122 Absatz 2, 124 Absatz 1 Aktiengesetz die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juli 2017 um folgenden Gegenstand zur möglichen Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

Die Satzung der Nordzucker AG wird in § 7 durch Einfügung eines neuen Absatzes 2 wie folgt geändert:

„Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll die Eigentümerstruktur berücksichtigt werden.“

Der bisherige Absatz 2 bleibt als neuer Absatz 3 bestehen.

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen die Ablehnung des vorliegenden Antrags der Aktionärin Union-Zucker Südhannover Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Der Aufsichtsrat wird bereits auf Grundlage des DCGK über die Anwendung der Empfehlung in Ziffer 5.4.2 beraten. Die Empfehlung des DCGK lautet: „Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören; der Aufsichtsrat soll dabei die Eigentümerstruktur berücksichtigen.“ Eine Aufnahme in die Satzung ist daher nicht erforderlich.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Nordzucker AG und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die am Donnerstag, 29. Juni 2017, 24:00 Uhr (Anmeldeschlusstag), im Aktienregister eingetragen sind und sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (d. h. bis Donnerstag, 29. Juni 2017, 24:00 Uhr, Zugang bei der Gesellschaft) bei

Nordzucker AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089 / 21027-288
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

oder über das Internet unter

www.nordzucker.de/hv

angemeldet haben, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind (§ 14 Ziffer 1 der Satzung).

Aktionäre, die am Anmeldeschlusstag im Aktienregister eingetragen sind und sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten und durch ihn ihr Stimmrecht ausüben lassen. Gemäß § 14 Ziffer 2 der Satzung können sich Aktionäre wie folgt vertreten lassen:

1.

Natürliche Personen durch ihren Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder deren Ehegatten,

2.

juristische Personen oder sonstige Vereinigungen durch ihre gesetzlich zur Vertretung befugten Personen (in vertretungsbefugter Zahl),

3.

jeder Aktionär durch einen anderen Aktionär oder durch einen in seinem landwirtschaftlichen Betrieb tätigen Angestellten oder

4.

jeder Aktionär durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Bevollmächtigte, die das Stimmrecht für den vertretenen Aktionär ausüben wollen, müssen sich mittels schriftlicher Vollmacht ausweisen oder ihre Bevollmächtigung durch festhaltbare Datenübertragung nachweisen. Die Nordzucker AG behält sich vor, im Einzelfall die Vorlage der Originalvollmacht zu verlangen. Ein Originalvollmachtsnachweis ist entbehrlich, soweit die Vertretungsbefugnis registeröffentlich ist. Der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht bedarf der Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch). Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen.

Die Nordzucker AG bietet ihren Aktionären die Möglichkeit, sich durch Mitarbeiter der Nordzucker AG, die die Funktion des Stimmrechtsvertreters wahrnehmen, als Bevollmächtigte in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. In diesem Fall können Vollmachten und Weisungen schriftlich oder durch festhaltbare Datenübertragung an die oben genannte Anmeldeadresse übermittelt werden sowie über das Internet unter

www.nordzucker.de/hv

erfolgen. Die Stimmrechtsvertreter sind strikt an die ihnen mit der Bevollmächtigung übertragenen Weisungen gebunden. Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Über die Gültigkeit erteilter Vollmachten, über Nachweise der Legitimation und Stimmberechtigung sowie über die Zulassung von Nichtaktionären (z. B. Hilfspersonen, Sachverständige, Presse und Gäste) entscheidet der Vorsitzende der Hauptversammlung.

Das Legitimationsverfahren beginnt am 6. Juli 2017 um 08:30 Uhr.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge gegen bestimmte Punkte der Tagesordnung und Wahlvorschläge sind – schriftlich oder per Fax – gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz ausschließlich an die nachfolgende Anschrift zu richten:

Nordzucker AG
– Legal –
Küchenstraße 9
38100 Braunschweig
Fax: 0531 / 2411-103

Unter dieser Adresse bis spätestens Mittwoch, 21. Juni 2017, 24:00 Uhr, eingegangene veröffentlichungspflichtige Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung werden nach Maßgabe der §§ 126, 127 Aktiengesetz unverzüglich den in § 125 Absätze 1 bis 3 Aktiengesetz genannten Berechtigten sowie auf der Internetseite der Nordzucker AG unter www.nordzucker.de/hv zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären müssen nicht zugänglich gemacht werden.

Die Rede des Vorstands und die von ihm gezeigten Folien werden live auf der Internetseite der Nordzucker AG unter

www.nordzucker.de/hv

übertragen.

 

Braunschweig, im Mai 2017

Nordzucker AG

Der Vorstand

 

Anlage zu TOP 6: Wahlen zum Aufsichtsrat
Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten zum Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 5 Satz 2 des DCGK
6.1 Helmut Bleckwenn

Geburtsjahr 1959
Ausgeübter Beruf/wesentliche Tätigkeit neben dem Aufsichtsratsmandat Landwirt
Beruflicher Werdegang
2006 Einbringung des landwirtschaftlichen Betriebs in die DexTerra GmbH & Co.KG, die heute auf 835 Hektar Zuckerrüben, Kartoffeln, Weizen, Gerste und Mais anbaut und Übernahme der Geschäftsführung
seit 2002 Vorstandsmitglied der Nordzucker Holding AG
1986 Übernahme des elterlichen landwirtschaftlichen Betriebs
Ausbildung
1982–1985 Landwirtschaftsstudium (Fachhochschule Osnabrück)
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten außerhalb des Konzerns
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten innerhalb des Konzerns (Konzernmandate)
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Funktionen innerhalb des Aufsichtsrats Mitglied des Nominierungsausschusses
Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat Seit 2012

6.2 Rainer Knackstedt

Geburtsjahr 1955
Ausgeübter Beruf/wesentliche Tätigkeit neben dem Aufsichtsratsmandat Landwirt/landwirtschaftliches Management
Beruflicher Werdegang
seit 1991 Wiedereinrichter Landwirt 800 Hektar Ackerbaubetrieb (Rübe – Raps – Getreide)
1998 Vorstand der Magdeburger Zucker-Aktien-Beteiligungsgesellschaft
1990 Gründungsmitglied der Magdeburger Zucker-Aktien-Beteiligungsgesellschaft
1990–1991 Betriebsleiter LPG (bis zur Liquidation)
1980–1990 LPG-Produktionsleiter 6.000 Hektar, 300 Beschäftigte
Ausbildung
1971–1974 Lehre Landwirt mit Abitur
1976–1980 Stud. Dipl. Ing. Landtechnik (IH Berlin)
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten außerhalb des Konzerns
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten innerhalb des Konzerns (Konzernmandate) Aufsichtsratsmitglied Nordzucker Holding AG (seit 1999)
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Funktionen innerhalb des Aufsichtsrats
Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat Seit 1999

6.3 Hans-Christian Koehler

Geburtsjahr 1955
Ausgeübter Beruf/wesentliche Tätigkeit neben dem Aufsichtsratsmandat Landwirt
Beruflicher Werdegang
seit 2004 Vorstandsmitglied der Nordzucker Holding AG
1997–2004 hauptamtliches Vorstandsmitglied der Zucker-Aktiengesellschaft Uelzen-Braunschweig bis zur Gründung der Nordzucker AG; danach Vorstandsvorsitzender der Zucker-Aktiengesellschaft Uelzen-Braunschweig
1988 Übernahme des elterlichen Betriebs, auf dem heute 265 Hektar Zuckerrüben, Raps, Weizen und Gerste angebaut werden
Ausbildung
1980–1983 Studium der Agrarwirtschaft in Kassel-Witzenhausen (Schwerpunkt Betriebswirtschaft und Pflanzenproduktion)
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten außerhalb des Konzerns
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten innerhalb des Konzerns (Konzernmandate)
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Funktionen innerhalb des Aufsichtsrats Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 2011); Vorsitzendes der Präsidialausschusses; Vorsitzender des Nominierungsausschusses; Vorsitzender des Personalausschusses
Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat Seit 1998

6.4 Grit Worsch

Geburtsjahr 1967
Ausgeübter Beruf/wesentliche Tätigkeit neben dem Aufsichtsratsmandat Vorstandsvorsitzende Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg (VB OLD) eG
Beruflicher Werdegang
seit 2015 Vorstandsvorsitzende VB OLD eG
seit 2013 ordentliches Vorstandsmitglied VB OLD eG Steuerung und Produktion Warengeschäft/Personal
seit 2009 verschiedene Geschäftsführungsmandate von Tochterunternehmen der VB OLD eG
1995–2013 verschiedene Abteilungs-/Bereichsleitungen VB OLD eG Rechnungswesen, Ertrags-und Risikocontrolling, IT, Personal
1992–1994 Kaufmännische Mitarbeiterin VB OLD eG
Ausbildung
2006–2007 Diplomierte Bankbetriebswirtin-Management (Akademie Deutscher Genossenschaften, Montabaur)
1992–1994 Bankkauffrau (IHK Lüneburg)
1986–19911990-1991 Diplomlehrer für Mathematik/Physik Diplomlehrer für Informatik (Brandenburgische Landeshochschule, Potsdam)
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten außerhalb des Konzerns
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten innerhalb des Konzerns (Konzernmandate)
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien Präsidium des drv – seit 2016
Funktionen innerhalb des Aufsichtsrats Mitglied des Prüfungs- und Finanzausschusses; Mitglied des Personalausschusses
Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat Seit 2014
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