Odeon Film AG – Hauptversammlung 2018

ODEON FILM AG

München

ISIN: DE 0006853005

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Mittwoch, den 4. Juli 2018,
um 11:00 Uhr

in der Bayerische Börse AG,
Karolinenplatz 6, 80333 München

stattfindenden

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

eingeladen.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den genannten Unterlagen keine weitere Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen werden vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert.

Die genannten Unterlagen stehen unter

http://www.odeonfilm.de/red1/liste-odeonfilm-investor-relations-hauptversammlungen-14.asp

zur Verfügung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Odeon Film AG für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 514.416,92 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 0,04 je
dividendenberechtigter Stückaktie:
EUR 470.308,80
Gewinnvortrag EUR 44.108,12

Derzeit hält die Gesellschaft 85.050 eigene Aktien, so dass 11.757.720 Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt sind. Bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstand Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Gemäß den durch die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission („Abschlussprüfer-VO“) eingeführten Regelungen zur Auswahl des Abschlussprüfers ist eine Empfehlung für die Bestellung von Abschlussprüfern vorzulegen. Da sich der Aufsichtsrat der Odeon Film AG aus drei Mitgliedern zusammensetzt, besteht kein Prüfungsausschuss. Deshalb hat der Aufsichtsrat die Aufgaben, die durch die Abschlussprüfer-VO im Zusammenhang mit der Auswahl und Bestellung des Abschlussprüfers dem Prüfungsausschuss zugewiesen sind, selbst übernommen. Der Aufsichtsrat hat auf dieser Grundlage zwei Prüfungsgesellschaften ausgewählt, die die Empfehlung entsprechend Art. 16 Abs. 2 Abschlussprüfer-VO darstellen. Dies sind Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, sowie KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München.

Der Aufsichtsrat hat eine Präferenz für Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, und schlägt diese daher der Hauptversammlung zur Wahl vor. Für die Präferenz der Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, war ausschlaggebend, dass sie insbesondere bei der Branchenexpertise des Prüfungsteams überzeugen konnte.

Der Aufsichtsrat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfer-VO auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über eine Anpassung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien vom 9. Juni 2015

Die ordentliche Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 hat unter Tagesordnungspunkt 6 eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien erteilt. Diese Ermächtigung soll angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Ziffer 6.2 Abs. 2 Ziffern (1) und (2) wie folgt neu zu fassen:

6.1
„(1)

Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an dem letzten Börsenhandelstag vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Wird ein Kurs der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse an diesem Börsenhandelstag nicht ermittelt, so tritt der entsprechende Kurs der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an dessen Stelle.“

6.2
„(2)

Erfolgt der Erwerb der Aktien über ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Angebot, darf der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussaktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an dem letzten Börsenhandelstag vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Wird ein Kurs der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse an diesem Börsenhandelstag nicht ermittelt, so tritt der entsprechende Kurs der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an dessen Stelle.

Ergeben sich nach der Ankündigung eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots erhebliche Abweichungen des Kurses der Aktien der Gesellschaft, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an dem letzten Börsenhandelstag vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt. Wird ein Kurs der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse an diesem Börsenhandelstag nicht ermittelt, so tritt der entsprechende Kurs der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an dessen Stelle. Die 20 %-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist anzuwenden.

Sofern ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Angebot überzeichnet ist, kann es nur nach Quoten angenommen werden. Darüber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kaufmännisch gerundet werden. Eine bevorrechtigte Behandlung geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Das an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Angebot kann weitere Bedingungen vorsehen.“

6.3

Im Übrigen bleibt die von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unverändert bestehen.

II.
Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 11.842.770 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 11.842.770 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 85.050 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts („Nachweis des Anteilsbesitzes“) nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in deutscher Sprache verfasst sein, hat sich auf den Beginn des 13. Juni 2018 (00:00 Uhr MESZ) zu beziehen („Nachweisstichtag“) und muss der Gesellschaft bis spätestens am 27. Juni 2018 unter der folgenden Adresse zugehen:

Odeon Film AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 (0) 89 21027 289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Als Aktionär gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Teilnahmeberechtigung und Umfang des Stimmrechts richten sich allein nach dem Anteilsbesitz des jeweiligen Aktionärs zum Nachweisstichtag. Eine vollständige oder teilweise Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bleibt möglich, das heißt der Nachweisstichtag führt zu keiner Veräußerungssperre. Eine Veräußerung nach dem Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf das Stimmrecht oder dessen Umfang. Der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich dieser Aktien kein Teilnahme- und kein Stimmrecht. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern lediglich organisatorische Hilfsmittel.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung eines Dritten ist eine fristgerechte Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch elektronisch per E-Mail an die Adresse inhaberaktien@linkmarketservices.de übermittelt werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Kreditinstitute, diesen gemäß § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute und Unternehmen, Aktionärsvereinigungen und sonstige in § 135 Abs. 8 AktG aufgeführte Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.

Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft

Aktionäre unserer Gesellschaft können von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den Punkten der Tagesordnung erteilt werden. Sie können das Stimmrecht nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen sie von den Aktionären Weisungen erhalten haben. Die Stimmrechtsvertreter können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Die Vollmacht und die Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen spätestens mit Ablauf des 3. Juli 2018 unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

Odeon Film AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 (0)89 21027 289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

4.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis zum Ablauf des 3. Juni 2018 zugegangen sein:

Odeon Film AG
Der Vorstand
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

5.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an

Odeon Film AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 (0)89 21027 298
oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

zu richten.

Bis spätestens zum Ablauf des 19. Juni 2018 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter

http://www.odeonfilm.de/red1/liste-odeonfilm-investor-relations-hauptversammlungen-14.asp

zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 19. Juni 2018 ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

6.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehung zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

7.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG finden sich im Internet unter

http://www.odeonfilm.de/red1/liste-odeonfilm-investor-relations-hauptversammlungen-14.asp.
8.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.odeonfilm.de/red1/liste-odeonfilm-investor-relations-hauptversammlungen-14.asp

zur Verfügung.

9.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Anlässlich der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) möchten wir Sie an dieser Stelle zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten informieren.

Zur Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet die Gesellschaft als verantwortliche Stelle nach geltenden Datenschutzgesetzen personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte). Diese Verarbeitung ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für die Ausübung Ihrer Rechte in der Hauptversammlung erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.

Zur Ausrichtung der Hauptversammlung werden regelmäßig Dienstleister beauftragt. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sie verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Sie werden auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und die fristgemäße Löschung personenbezogener Daten gesondert verpflichtet.

Im Übrigen werden Aktionären und Aktionärsvertretern personenbezogene Daten der anderen Aktionäre im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt und bekannt gemacht, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Diese personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen jederzeit Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrechte im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf deren Übertragung an eine andere Stelle.

Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich jederzeit kostenfrei über die folgende E-Mail-Adresse

datenschutzbeauftragter@odeonfilm.de

oder über die folgenden Kontaktdaten an uns wenden:

Odeon Film AG
Datenschutz
Hofmannstraße 25–27
81379 München

Überdies steht Ihnen jederzeit ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Aktionärsdaten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.

Für unsere Gesellschaft ist die folgende Aufsichtsbehörde zuständig:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 27
91522 Ansbach

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Odeon Film AG
Datenschutzbeauftragter
Hofmannstraße 25–27
81379 München
E-Mail: datenschutzbeauftragter@odeonfilm.de

Diese Informationen zum Datenschutz finden Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.odeonfilm.de/red1/liste-odeonfilm-investor-relations-hauptversammlungen-14.asp.

 

München, im Mai 2018

Odeon Film AG

Der Vorstand

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