OHB SE – Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals

OHB SE
Bremen
ISIN DE0005936124
WKN 593 612
Mitteilung gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Schaffung
eines neuen genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Mai 2015 wurde der Vorstand unter Tagesordnungspunkt 7 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Mai 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 8.734.048,00 durch Ausgabe von bis zu 8.734.048 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015).

Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichgestellten Institut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 9. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 7 auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der am 9. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 angegeben.

Die Satzungsänderung über das genehmigte Kapital in § 5a Absatz 1 der Satzung ist am 2. Juni 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Bremen (HRB 30268) eingetragen worden.

Bremen, im Juni 2015

Der Vorstand

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