Hoffmann AHG SE – außerordentlichen Hauptversammlung

Hoffmann AHG SE
Freigericht
WKN A1C811/ISIN DE000A1C8113
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer
außerordentlichen Hauptversammlung
der Hoffmann AHG SE
am Montag, den 6. Juli 2015, um 14.00 Uhr
in die Räume der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe,
Lammstraße 13–17 in 76133 Karlsruhe, Deutschland, ein.
Tagesordnung

Anzeige nach § 92 Abs. 1 AktG, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht, mit anschließender Aussprache

Aufgrund der Insolvenzen der Schuldner Tophedge AG, Bostrade BusinessCenter GmbH und der di.Natives AG kamen Verwaltungsrat und geschäftsführender Direktor zu der Erkenntnis, dass nach pflichtgemäßem Ermessen die Anzeige nach § 92 Abs. 1 AktG erforderlich ist.

Vor, während und nach der Versammlung ist keine Bewirtung vorgesehen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionäre der Hoffmann AHG SE eingeladen und berechtigt, die ihre Aktionärseigenschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache nachweisen.

Die Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 22. Juni 2015, bezogenen Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut nach.

Aus organisatorischen Gründen erbitten wir die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes bis 3. Juli 2015 jeweils unter folgender Adresse:

Hoffmann AHG SE
HV-Service
Kaiserstraße 183
76133 Karlsruhe

Telefax: 0721 668002-31
E-Mail: aoHV.HASE@gmail.de

Auch wenn zu der Tagesordnung keine Beschlussfassungen vorgesehen sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass in der Hauptversammlung auch Beschlüsse gefasst werden. Das ist insbesondere denkbar, wenn die Tagesordnung nachträglich, etwa durch ein Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG, um Beschlussgegenstände erweitert wird. Vor diesem Hintergrund werden die Aktionäre vorsorglich auch zur Ausübung des Stimmrechts sowie über die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte informiert.

Nach § 121 Abs. 3 AktG kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Vollmacht ist im Original vorzulegen.

Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 1.000.789 Aktien ausgegeben. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Nach dem AktG zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter www.hoffmann-ahg.com veröffentlicht, wenn sie spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Hoffmann AHG SE, Kaiserstr. 183, 76133 Karlsruhe eingegangen sind.

Karlsruhe, im Juni 2015

Hoffmann AHG SE

Verwaltungsrat

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