OPPMANN IMMOBILIEN AG – Hauptversammlung

OPPMANN IMMOBILIEN AG
WÜRZBURG
ISIN: DE 000 722 8504

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 11.00 Uhr im Veranstaltungshaus Luisengarten, Martin-Luther-Straße 1, 97072 Würzburg stattfindenden
111. ordentlichen Hauptversammlung

ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Die vorstehenden Unterlagen und der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Oppmann Immobilien AG, Im Kreuz 3, 97076 Würzburg, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung vor:
Bilanzgewinn € 6.346.333,57
€ 5,00 Dividende je Stückaktie € 120.000,00
Vortrag auf neue Rechnung € 6.226.333,57
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte und Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Die Angaben erläutern zusammenfassend und ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit die aus Sicht der Gesellschaft wesentlichen Teilnahmebedingungen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden spätestens am siebten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Donnerstag, 18.06.2015, bei der Gesellschaft oder einem Notar oder bei Merck Finck & Co., Privatbankiers, Pacellistraße 16, 80333 München, hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Erfolgt die Hinterlegung bei einem Notar, so ist der Gesellschaft bis spätestens am zweiten Werktag vor dem Versammlungstag, d.h. bis spätestens Dienstag, 23.06.2015, der Hinterlegungsschein einzureichen.
Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG mit Kreditinstituten gleichgestellte Person oder Vereinigung bevollmächtigt, besteht kein Textformerfordernis; jedoch ist die Vollmacht vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Wir bitten daher die Aktionäre, sich mit dem jeweils zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zu Wahlen gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten der Gesellschaft zu richten:

Oppmann Immobilien AG
Im Kreuz 3
97076 Würzburg
oder
Telefax: 0931 / 3557440

Anderweitig adressierte oder nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.

Würzburg, im Mai 2015

OPPMANN IMMOBILIEN AG

DER VORSTAND

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