Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
PartnerFonds AG Planegg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung weiterer Gegenstände zur Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung | 05.08.2019 |
PartnerFonds AGPlaneggBekanntmachung weiterer Gegenstände
|
1. |
Tagesordnungspunkt 7 Entzug des Vertrauens gegenüber dem Vorstand Oliver Kolbe durch die Hauptversammlung Der Aktionär Michael Wagner schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Dem Mitglied des Vorstands, Herrn Oliver Kolbe, wird das Vertrauen entzogen.“ |
||||||
2. |
Tagesordnungspunkt 8 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG, Satzungsänderung Der Aktionär Michael Wagner schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
Die vorstehende Ergänzung der Tagesordnung erfolgt auf Antrag des Aktionärs Michael Wagner. Die PartnerFonds AG ist gem. § 124 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet, diesen Antrag zu veröffentlichen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Vorstand und Aufsichtsrat der PartnerFonds AG lehnen diesen Antrag des Aktionärs Michael Wagner ab und schlagen dementsprechend vor,
die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 abzulehnen. |
Die Verwaltung schlägt die Ablehnung des Vertrauensentzugs gegenüber dem Vorstand Oliver Kolbe vor, da der Jahresabschluss der PartnerFonds AG für das Geschäftsjahr 2018 ein positives Ergebnis ausweist. Auch der Konzernabschluss ist nahezu ausgeglichen. Darüber hinaus sind in den Jahresabschlüssen 2018 Erstkonsolidierungseffekte enthalten, die ihre vollen positiven Auswirkungen erst im kommenden Jahresabschluss 2019 entfalten werden, jetzt aber bereits angelegt sind. Zudem zeigen die wichtigsten Beteiligungen eine gute Performance.
Weiter schlägt die Verwaltung vor, die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung abzulehnen, da zwischen dem eingetragenen Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 80.000.568,00 und der verfügbaren Liquidität der Gesellschaft unterschieden werden muss. Unabhängig von der Grundkapitalziffer kann eine Gesellschaft in die Insolvenz kommen, wenn ihr nicht ausreichende liquide Mittel zur Bedienung ihrer Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen. Eine Auszahlung von EUR 20.000.142,00 würde die Gesellschaft hinsichtlich ihrer Liquidität überfordern und wäre aus heutiger Sicht nicht darstellbar.
Planegg, im August 2019
PartnerFonds AG
Der Vorstand