PartnerFonds AG – Bekanntmachung weiterer Gegenstände zur Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PartnerFonds AG
Planegg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung weiterer Gegenstände zur Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung 05.08.2019

PartnerFonds AG

Planegg

Bekanntmachung weiterer Gegenstände
zur Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand hat mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 17. Juli 2019 zur ordentlichen Hauptversammlung der PartnerFonds AG im Sheraton Hotel Arabellapark München, Arabellastraße 5 (Raum Cuvilliés), 81925 München, eingeladen.

Auf Antrag des Aktionärs Michael Wagner gemäß § 122 Abs. 2 AktG machen wir gemäß § 124 Abs. 1 Satz 2 AktG zusätzlich zu der in unserer Einladung vom 17. Juli 2019 angegebenen Tagesordnung folgende weitere Tagesordnungspunkte bekannt:

1.

Tagesordnungspunkt 7

Entzug des Vertrauens gegenüber dem Vorstand Oliver Kolbe durch die Hauptversammlung

Der Aktionär Michael Wagner schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Dem Mitglied des Vorstands, Herrn Oliver Kolbe, wird das Vertrauen entzogen.“

2.

Tagesordnungspunkt 8

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG, Satzungsänderung

Der Aktionär Michael Wagner schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„a)

Zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals an die Aktionäre der Gesellschaft wird das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 80.000.568,00 Euro, eingeteilt in 40.000.284 auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,00 Euro je Stückaktie, um 20.000.142,00 Euro auf 60.000.426,00 Euro herabgesetzt. Eine Zusammenlegung oder Einziehung der Aktien erfolgt nicht. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) durch Verringerung des auf jede Stückaktie entfallenden rechnerischen Anteils am Grundkapital. Mit der Durchführung der Kapitalherabsetzung verringert sich der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals von 2,00 Euro um 0,50 Euro auf 1,50 Euro.

b)

§ 4 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 60.000.426,00 (in Worten: Euro sechzig Millionen vierhundertsechsundzwanzig).“

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, den Herabsetzungsbetrag in Höhe von 20.000.142,00 Euro nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses im Handelsregister und nach Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft, die sich rechtzeitig gemeldet haben (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG), verteilt auf die zu diesem Zeitpunkt in Umlauf befindlichen Aktien, also nicht auf von der Gesellschaft gehaltene Aktien, an die Aktionäre auszuzahlen.“

Die vorstehende Ergänzung der Tagesordnung erfolgt auf Antrag des Aktionärs Michael Wagner. Die PartnerFonds AG ist gem. § 124 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet, diesen Antrag zu veröffentlichen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Vorstand und Aufsichtsrat der PartnerFonds AG lehnen diesen Antrag des Aktionärs Michael Wagner ab und schlagen dementsprechend vor,

die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 abzulehnen.

Die Verwaltung schlägt die Ablehnung des Vertrauensentzugs gegenüber dem Vorstand Oliver Kolbe vor, da der Jahresabschluss der PartnerFonds AG für das Geschäftsjahr 2018 ein positives Ergebnis ausweist. Auch der Konzernabschluss ist nahezu ausgeglichen. Darüber hinaus sind in den Jahresabschlüssen 2018 Erstkonsolidierungseffekte enthalten, die ihre vollen positiven Auswirkungen erst im kommenden Jahresabschluss 2019 entfalten werden, jetzt aber bereits angelegt sind. Zudem zeigen die wichtigsten Beteiligungen eine gute Performance.

Weiter schlägt die Verwaltung vor, die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung abzulehnen, da zwischen dem eingetragenen Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 80.000.568,00 und der verfügbaren Liquidität der Gesellschaft unterschieden werden muss. Unabhängig von der Grundkapitalziffer kann eine Gesellschaft in die Insolvenz kommen, wenn ihr nicht ausreichende liquide Mittel zur Bedienung ihrer Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen. Eine Auszahlung von EUR 20.000.142,00 würde die Gesellschaft hinsichtlich ihrer Liquidität überfordern und wäre aus heutiger Sicht nicht darstellbar.

 

Planegg, im August 2019

PartnerFonds AG

Der Vorstand

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