PEH Wertpapier AG, Frankfurt am Main – Dividendenbekanntmachung (WKN 620140 / ISIN DE0006201403 – Dividende von € 1,50je dividendenberechtigter Stückaktie)

PEH Wertpapier AG

Frankfurt am Main

– WKN 620140 –
– ISIN DE0006201403 –

Dividendenbekanntmachung

 

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 28. Juni 2022 hat unter Tagesordnungspunkt 2 – wie in der Einberufung vom 19. Mai 2022 bekannt gemacht – beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahres 2021 in Höhe von € 7.663.074,90 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von insgesamt € 2.450.485,50, bei einer Gesamtzahl von 1.633.657 Aktien entspricht dies einer

Dividende von € 1,50
je dividendenberechtigter Stückaktie

zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von € 5.212.589,40 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Beschluss berücksichtigt 180.143 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind.

Die Dividende wird ab Freitag, den 1. Juli 2022 ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch die depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist die Quirin Privatbank AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin.

Freiwilliger Hinweis zur Auszahlung für inländische Aktionäre:

Die Auszahlung der Dividende erfolgt grundsätzlich nach Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und einer eventuell persönlich gegenüber dem depotführenden Kreditinstitut erklärten Kirchensteuerpflicht.

Ein Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer findet nicht statt, wenn eine inländische natürliche Person dem depotführenden Kreditinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht hat. Entsprechendes gilt, soweit der Aktionär seiner Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt hat und das Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer, den einbehaltenen Solidaritätszuschlag und die gegebenenfalls einbehaltene Kirchensteuer.

Dieser Hinweis stellt lediglich eine allgemeine Erläuterung der Usancen der Auszahlung dar. Die Aktionäre werden gebeten, sich bei steuerrechtlichen Fragen an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu wenden.

 

Frankfurt am Main, den 29. Juni 2022

PEH Wertpapier AG

DER VORSTAND

 

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