pmOne AG, München – Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien (Kapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen)

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an weniger als 150 Aktionäre der pmOne AG und stellt kein prospektpflichtiges Angebot von Aktien i.S.d. Wertpapierprospektgesetzes dar. Dieses Bezugsangebot ist nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien bestimmt.

pmOne AG

München

Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

 

Die Hauptversammlung der pmOne AG hat am 15.03.2023 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 4.779.600, 00 € um bis zu 2.500.000,00 € auf bis zu 7.279.600,00 € durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zu einem Betrag von je 1,00 € pro Stückaktie ausgegeben.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1,91:1 zum Preis von 1,00 € je Aktie zum Bezug angeboten. Für jeweils 1,91 alte Stückaktien kann also jeder Aktionär eine neue Stückaktien zum Preis von 1,00 € je Aktie zeichnen und beziehen. Der Bezugspreis ist unverzüglich, spätestens bis zum 05. April 2023 zu entrichten und zwar durch Einzahlung bzw. Überweisung auf das Konto IBAN: DE53 6665 0085 0007 0983 83, BIC PZHSDE66XXX, der pmOne AG bei der Sparkasse Pforzheim Calw. Es empfiehlt sich die Angabe „Kapitalerhöhung der pmOne AG – Einlage“ als Verwendungszweck.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ist noch nicht in das Handelsregister eingetragen worden.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung mitsamt ordnungsgemäß ausgefüllter Zeichnungsscheine auszuüben. Die Bezugserklärung kann zur Vermeidung des Ausschlusses nur in der Zeit vom 18. März 2023 bis zum 04. April 2023 bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden. Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage durch die Gesellschaft übermittelt. Bezugserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von 1,00 € je neuer Aktie gemäß Bezugsanmeldung spätestens bis zum 05. April 2023 auf das vorgenannte Konto eingezahlt worden ist.

Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien werden durch den Vorstand Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus nach den vom Vorstand genauer festgelegten und noch bekanntzugebenden Bedingungen angeboten.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 30. Juni 2023 die Durchführung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister angemeldet worden ist.

 

München, im März 2023

pmOne AG

Der Vorstand

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