Innolytics AG, Leipzig – Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital / Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 3 AktG i.V.m. § 186 Abs. 2 AktG (1.000 neue, auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien im Nennwert von jeweils 1,00 EUR)
Innolytics AG Leipzig Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital / Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 3 AktG i.V.m. § 186 Abs. 2 AktG Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Innolytics AG. Aufgrund der in § 5 Abs. 4 der Satzung der Innolytics AG enthaltenen Ermächtigung hat der Vorstand am […]