Private Assets AG Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 177385) – Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung im Verhältnis 15:1 sowie Bezugsangebot an die Aktionäre zum Bezug von neuen Aktien der Private Assets AG)

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen sind weder
zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten
Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan bestimmt.

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der
Private Assets AG

Private Assets AG

Hamburg

ISIN: DE000A3H2234 /​ WKN A3H223

Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung im Verhältnis 15:1
sowie Bezugsangebot an die Aktionäre zum Bezug von neuen Aktien der Private Assets AG

Nach § 5 der Satzung der Private Assets AG (nachfolgend „Gesellschaft„) in der Fassung vom 29. August 2022 ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt EUR 864.528,00 in der Zeit bis zum 25. Oktober 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00 gegen Bareinlage oder gegen Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Über die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Aufgrund der vorgenannten Ermächtigung hat der Vorstand am 21. März 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 1.729.056,00 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 115.270,00 durch Ausgabe von bis zu 115.270 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie (nachfolgend „Neue Aktien„) zu erhöhen (nachfolgend „Kapitalerhöhung 2023„). Die Neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 15:1 zu einem Bezugspreis in Höhe von EUR 12,50 je Aktie angeboten und sind mit einer Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2022 ausgestattet.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass zur Zeichnung der bis zu 115.270 Stückaktien zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 die Bankhaus Gebr. Martin AG mit Sitz in Göppingen („Bezugsstelle„) mit der Verpflichtung zugelassen wird, diese den Aktionären in einem Bezugsverhältnis von 15:1 zu einem Bezugspreis von EUR 12,50 je Aktie anzubieten (mittelbares Bezugsrecht gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 5 AktG); das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist hierbei ausgeschlossen.

Die Aktionäre sind zudem berechtigt, bereits bei Ausübung ihrer Bezugsrechte verbindliche Kaufaufträge für weitere Neue Aktien zum Bezugspreis abzugeben (der „Überbezug„).

Die Aktionäre der Gesellschaft werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien über die Bankhaus Gebr. Martin AG in der Zeit

vom 10. Mai 2023 bis zum 25. Mai 2023 (jeweils einschließlich)

(nachfolgend die „Bezugsfrist„) bei ihrer jeweiligen Depotbank während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.

Bezugsrechtsverhältnis und Bezugspreis

Für 15 alte Aktien kann entsprechend dem Bezugsverhältnis von 15:1 eine Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 12,50 je Neuer Aktie bezogen werden. Soweit das im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Bezugsberechtigten auf Bruchteile von Neuen Aktien entstehen, haben die Bezugsberechtigten hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich.

Gewährung des Bezugsrechts und Einbuchung der Bezugsrechte

Den Aktionären wird das Bezugsrecht im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt; zu diesem Zweck wurde die Bankhaus Gebr. Martin AG zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien mit der Verpflichtung zugelassen, diese den Aktionären im Bezugsverhältnis und zum Bezugspreis je Neuer Aktie zum Bezug anzubieten und den Mehrerlös – nach Abzug einer angemessenen Provision und der Kosten – an die Gesellschaft abzuführen. Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbank zur Verfügung gestellten Bezugsauftrags bei der Bankhaus Gebr. Martin AG zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugserklärungen der Bezugsberechtigten gesammelt bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist, d. h. bis zum 25. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ, bei der Bezugsstelle aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 12,50 je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist zu zahlen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A35JSB2 /​ WKN A35 JSB) von den Wertpapierbeständen abgetrennt und die bestehenden Aktien der Gesellschaft „ex-Bezugsrecht“ notiert. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Bezugsberechtigten jeweils zustehenden Bezugsrechte ist jedoch der jeweilige Bestand an bestehenden Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000A3H2234 /​ WKN A3H223) nach Buchungsschluss am 11. Mai 2023 („Record Date„). Die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 12. Mai 2023 („Payment Date„) entsprechend der maßgeblichen Depotbestände am Record Date den Bezugsberechtigten automatisch in ihrem Girosammeldepot zugebucht. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die eingebuchten Bezugsrechte.

Überbezug Neuer Aktien

Neben der Ausübung ihres Bezugsrechts gewährt die Gesellschaft ihren bezugsberechtigten Aktionären eine Möglichkeit zum Überbezug, d. h. zum Bezug von mehr Neuen Aktien zum Bezugspreis als die Anzahl, die einem Aktionär aufgrund der Bezugsrechte zustehen würde. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung oder vorrangige Zuteilung im Überbezug besteht nicht. Die Überbezugsmöglichkeit kann nur während der Bezugsfrist ausgeübt werden. Überbezugsfähige Aktien werden den bezugsberechtigten Aktionären, die ein verbindliches Angebot zum Überbezug Neuer Aktien abgeben, bei Übersteigen der Nachfrage unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes der Aktionäre zugeteilt. Aktionäre, die eine Überbezugsanmeldung abgeben wollen, werden gebeten, diese unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugsauftrags zu erteilen. Eine Überbezugsanmeldung kann nur berücksichtigt werden, wenn spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist sowohl die diesbezügliche Überbezugsanmeldung von der Depotbank als auch der vollständige Bezugspreis für den Überbezug bei der Bezugsstelle eingegangen sind. Ein Überbezug ist nur bezüglich ganzer Aktien oder einem Vielfachen davon möglich. Die Gesellschaft behält sich vor, Überbezugsanmeldungen gegebenenfalls quotal zu kürzen. Sollten Überbezugsanmeldungen nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden können, erhält der Aktionär den im Rahmen des Überbezugs zu viel geleisteten Betrag zurückerstattet.

Kein Bezugsrechtshandel

Es findet kein Bezugsrechtshandel statt und die Bezugsstelle wird den Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären nicht vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 25. Mai 2023 der Bezugspreis auf dem genannten Konto bei der Bankhaus Gebr. Martin AG gutgeschrieben ist. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung, der benötigten Bezugsrechte sowie des Bezugspreises bei der Bezugsstelle.

Provisionen

Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken gegenüber den ihr Bezugsrecht ausübenden Aktionären in der Regel die übliche Bankprovision des depotführenden Instituts berechnet. Kosten, die die Depotbanken den Aktionären in Rechnung stellen, werden weder von der Gesellschaft noch von der Bankhaus Gebr. Martin AG erstattet.

Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien

Neue Aktien, die nicht im Rahmen der Ausübung des Bezugsrechts bezogen worden sind, sollen von der Gesellschaft im Rahmen einer Privatplatzierung Personen, die für die Gesellschaft oder als Organ einer Tochtergesellschaft tätig sind – ohne Garantie einer Zuteilung – zum Bezugspreis angeboten werden.

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Die Lieferung der Neuen Aktien kann erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung 2023 in das Handelsregister der Private Assets AG erfolgen. Die Eintragung der Kapitalerhöhung 2023 in das Handelsregister wird voraussichtlich bis zum 31. Juli 2023 erfolgen.

Eine Garantie für die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung 2023 bis zu diesem Datum kann nicht abgegeben werden. Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung 2023 in das Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Ein Anspruch auf Verbriefung besteht nicht. Die Neuen Aktien werden anschließend in die Depots der Aktionäre, die Bezugsrechte ausgeübt haben, mit der gleichen ISIN wie der bestehenden Aktien eingebucht und sind dann auch unter ISIN DE000A3H2234 im Freiverkehr an der Börse Berlin handelbar.

Die Lieferung und Einbuchung der Aktien aus der Kapitalerhöhung erfolgt voraussichtlich frühestens vier Wochen nach Ablauf der Bezugsfrist.

Weitere wichtige Hinweise, Risikohinweise

Eine Geldanlage in Aktien ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann nur unter bewusster Inkaufnahme dieser Risiken erfolgen. Angesichts der Lage der Gesellschaft kommen die Neuen Aktien nur für Anleger in Betracht, die bewusst hohe Risiken, bis hin zum Totalverlust, in Kauf nehmen. Ein teilweiser oder vollständiger Verlust der von Aktionären bzw. Inhabern von Bezugsrechten investierten Mittel ist nicht ausgeschlossen.

Die Übernahmeverpflichtung der Bankhaus Gebr. Martin AG endet, und das Bezugsangebot wird nicht durchgeführt, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung 2023 nicht bis zum 31. Juli 2023 in das Handelsregister eingetragen wurde.

Das Bezugsangebot erfolgt im Hinblick auf § 3 Nr. 2 WpPG prospektfrei. Bezugsrechtsinhabern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung ihres Bezugsrechts das Wertpapier-Informationsblatt gemäß § 4 WpPG der Gesellschaft vom 27. April 2023 aufmerksam zu lesen und insbesondere die im Abschnitt „Risikofaktoren“ des Wertpapier-Informationsblatts beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Das Wertpapier-Informationsblatt ist auf der Internetseite der Gesellschaft (www.private-assets.de) verfügbar. Ferner wird den Aktionären empfohlen, die Finanzberichte und andere auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.private-assets.de

verfügbaren Informationen zu lesen und in ihre Entscheidung einzubeziehen.

Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft. Die Zeichner der Neuen Aktien werden darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass die Handelsregistereintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung 2023 nicht oder nicht bis zum 31. Juli 2023 erfolgt und die daraus hervorgehenden Neuen Aktien nicht entstehen, die Bankhaus Gebr. Martin AG berechtigt ist, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. Die Bankhaus Gebr. Martin AG ist außerdem berechtigt, vom Mandatsvertrag unter bestimmten Umständen zurückzutreten. Zu diesen Umständen zählt insbesondere, dass nach der Einschätzung der Bankhaus Gebr. Martin AG durch außergewöhnliche unabwendbare Ereignisse wirtschaftlicher und/​oder politischer Art oder infolge staatlicher Maßnahmen grundlegende Veränderungen der Verhältnisse am Kapitalmarkt eintreten, durch die die Durchführung der Kapitalerhöhung 2023 nach Einschätzung der Bankhaus Gebr. Martin AG gefährdet und für die Bankhaus Gebr. Martin AG oder die Aktionäre nicht mehr zumutbar erscheint.

In diesen Fällen werden die Bezugsaufträge rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung 2023 an die Gesellschaft überwiesen wurden. Die Bankhaus Gebr. Martin AG tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten und an die Gesellschaft überwiesenen Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die Gesellschaft auf Rückzahlung der auf die Neuen Aktien geleisteten Einlage jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an. Diese Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind grundsätzlich ungesichert. Für die Aktionäre besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre gegen die Gesellschaft gerichteten Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, würden bei nicht erfolgender Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung 2023 in das Handelsregister den vollständigen Verlust ihrer Anlage in die erworbenen Bezugsrechte erleiden.

Im Falle der Beendigung des Mandatsvertrags durch die Bankhaus Gebr. Martin AG oder einer Beendigung des Bezugsangebots durch die Gesellschaft vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung 2023 in das Handelsregister wird das Bezugsrecht der Aktionäre ohne Kompensation gegenstandslos.

Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig durch Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

Verkaufsbeschränkungen

Die Neuen Aktien und Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder anders transferiert oder im Falle von Bezugsrechten ausgeübt werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act von 1933 oder im Rahmen einer Transaktion, die diesen Registrierungserfordernissen nicht unterliegt. Sie werden außerdem nicht in Australien, Kanada, Japan oder Südafrika zum Bezug angeboten.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien

Eine Pflicht zur Verwertung von nicht bezogenen Neuen Aktien besteht weder seitens der Gesellschaft noch der Bankhaus Gebr. Martin AG. Die Übernahmeverpflichtung der Bankhaus Gebr. Martin AG gemäß der Mandatsvereinbarung besteht nur in dem Umfang, wie Bezugsrechte im Rahmen der Barkapitalerhöhung ausgeübt werden. Die Kapitalerhöhung 2023 wird insoweit in dem Umfang durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte diese wirksam ausüben. Sollte die Kapitalerhöhung 2023 nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, kann es dazu kommen, dass sich der relative Anteil des einzelnen ausübenden Bezugsrechtsinhabers an dem tatsächlichen Emissionsvolumen entsprechend erhöht.

 

Hamburg, im Mai 2023

Private Assets AG

Der Vorstand

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