Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft – Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015

Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft
Oberkirch
ISIN: DE0006968001 // WKN: 696 800
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015

Die ordentliche Hauptversammlung der Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft am 19. Mai 2015 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Mai 2020 (einschließlich) durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.687.500,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu gewähren, und zwar, soweit dies vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bestimmt wird, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise, einmalig oder mehrmals auszuschließen:

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG;

um Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften auszugeben;

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zur Schaffung des Genehmigten Kapitals 2015 ist in der am 7. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben.

Die entsprechende Satzungsänderung ist am 3. Juni 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden.

Oberkirch, im Juni 2015

Progress-Werk Oberkirch AG

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