Prothelis AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Prothelis AG
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 21.11.2019

Prothelis AG

Düsseldorf

AG Düsseldorf, HRB 84532

Wertpapierkennnummer: ISIN: DE000A2NBYS7

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

hiermit lade ich in meiner Funktion als Vorstandsvorsitzender Sie, die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft, am

Freitag, den 27. Dezember 2019 um 14:00 Uhr

zur außerordentlichen Hauptversammlung

in die Geschäftsräume der Prothelis AG
in der Schiessstraße 48, in 40549 Düsseldorf ein.

I. Tagesordnung:

TOP 1

Wahl eines Versammlungsleiters

Nach der Regelung in § 7 Nr. 3 der Satzung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates den Vorsitz in der Hauptversammlung. Die Amtszeit des Aufsichtsrates endete mit Ablauf der in § 175 AktG benannten Frist von 8 Monaten zur Durchführung der Hauptversammlung, also zum 31.08.2019. Insoweit besteht die Notwendigkeit einen neuen Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung wählen zu lassen. Die Satzung sagt nichts dazu, wie in diesem Falle die Hauptversammlung durchgeführt werden kann. Daher soll die Hauptversammlung einen Versammlungsleiter wählen. Bis zur Wahl des Versammlungsleiters leitet der Vorstand, hier Herr Taspinar, provisorisch die Versammlung.

TOP 2

Anzeige des Verlusts des hälftigen Grundkapitals gem. § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand der Gesellschaft zeigt der Hauptversammlung an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist von der Verwaltung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.

TOP 3

Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

Aus den unter TOP 1 bezeichneten Gründen soll die Hauptversammlung einen neuen Aufsichtsrat wählen. Die Wahl wird durch den Versammlungsleiter geleitet.

Der Aufsichtsrat setzte sich bis zum 31.08.2019 aus den Herren Dr. Thomas Freitag (Vorsitzender) Wilfried Lahmann, Jörg Helbig, Ralf Gärtner und Prof. Dr. Jürgen Huber zusammen. Die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates endete am 31.08.2019. Daher muss ein neuer Aufsichtsrat gewählt werden.

Dr. Thomas Freitag, Institutsleiter der STZ Energie und Umwelttechnik, Oelsnitz

Wilfried Lahmann, Pensionierter Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Halstenbek

Jörg Helbig, Verkaufsberater Automobilbranche, Freital

Ralf Gärtner, Inhaber und Geschäftsführer der Präzisionsformenbau Gärtner GmbH, Lüdenscheid

Prof Dr. Jürgen Huber, Pensionierter Vorstand, Glottertal

Angabe zu anderen Mandaten:

Die Kandidaten haben keine weiteren Mandate als Aufsichtsrat

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Änderung des § 3 Grundkapital Nr. 4 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 Nr. 4 letzter Satz der Satzung wie folgt neu zu fassen: „Die vorgenannten Aktien werden in einer Sammelurkunde (Globalurkunde) bei den in § 10 Abs. 1 AktG genannten Stellen verwahrt.“

Hier handelt es sich um einen Beschluss, damit die Aktien in die Depots eingebucht werden können.

TOP 6

Sonstiges

II. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

1. Unterlagen zur Hauptversammlung

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Soweit es sich nicht um Pflichtangaben handelt, erfolgen die nachfolgenden Hinweise daher freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

2. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 7 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden.

Die Anmeldung muss spätestens am Freitag, 20. Dezember 2019, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen.

Prothelis AG
Schiessstr. 48
40549 Düsseldorf
Telefax: +49 211 93 67 29 50
E-Mail: hv-anmeldung@prothelis.de

3. Stimmrechtsausübung

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch durch Übermittlung des Nachweises per Post, per Telefax oder per E-Mail an die nachfolgend genannte Anschrift:

Prothelis AG
Schiessstr. 48
40549 Düsseldorf
Telefax: +49 211 93 67 29 50
E-Mail: hv-anmeldung@prothelis.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer von § 135 Abs. 8 AktG erfassten Aktionärsvereinigung oder Person oder eines nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituts oder Unternehmens sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

4. Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge mit Begründung gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Prothelis AG
Schiessstr. 48
40549 Düsseldorf
Telefax: +49 211 93 67 29 50
E-Mail: hv-anmeldung@prothelis.de

Zugänglich machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 13. Dezember 2019, eingegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://invest.prothelis.de/

zugänglich gemacht, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

 

Yücel Taspinar
Vorstand

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