Schraad Metallbau Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (am 17.08.2023 um 9.00 Uhr)

Schraad Metallbau Aktiengesellschaft

Bremen

– WKN 722730-

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 17.08.2023 um 9.00 Uhr in der Villa Frerichs, Osterdeich 27, 28203 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

a)

Dem Vorstand wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 erteilt.

b)

Dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 erteilt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 15.08.2023 bei der Gesellschaft in Textform (e-mail info@schraad-metallbau.de) angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 27.07.2023 beziehen und der Gesellschaft in Textform bis zum Ablauf des 15.08.2023 zugehen. Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter

http:/​/​www.schraad-metallbau.de

zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Bremen, im Juli 2023

Der Vorstand

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