Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft: Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Abs. 1 AktG

Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Abs. 1 AktG

Die Provinzial Versicherung AG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 41241, verfügt bislang über einen Aufsichtsrat, der nach dem DrittelbG zusammengesetzt ist und aus 18 Mitgliedern besteht, davon 12 Mitglieder der Aktionäre und sechs Mitglieder der Arbeitnehmer.

Nach Wirksamwerden der Verschmelzung der Westfälischen Provinzial Versicherung AG auf die Provinzial Versicherung AG beschäftigt die Provinzial Versicherung AG nachhaltig mehr als 2.000 Arbeitnehmer im Sinne des § 3 Abs. 1 MitbestG.

Dies hat nach Ansicht des Vorstands der Provinzial Versicherung AG zur Folge, dass die Provinzial Versicherung AG nunmehr einen Aufsichtsrat hat, der nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung des Vorstands der Provinzial Versicherung AG nach § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 2 MitbestG in Verbindung mit § 96 Abs. 1, Alt. 1 AktG unter Berücksichtigung der in der Hauptversammlung am 7. Oktober 2021 beschlossenen Änderung von § 8 Abs. 1 der Satzung aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen.

Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht anrufen.

 

Düsseldorf, im Dezember 2021

Provinzial Versicherung AG

Der Vorstand

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