PSI Software AG, Berlin – Dividenbekanntmachung (Wertpapier-Kenn-Nummer: A0Z 1JH / ISIN: DE 000 A0Z 1JH 9 – Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 je Aktie auf 15.487.995 dividendenberechtigte Aktien. Das entspricht einer Gesamtdividende von: EUR 6.195.198,00)

von Red. LG

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PSI Software AG

Berlin

Wertpapier-Kenn-Nummer: A0Z 1JH
ISIN: DE 000 A0Z 1JH 9

Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

 

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 23. Mai 2023 hat unter anderem beschlossen, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 6.356.162,16 wie folgt zu verwenden:

 

Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 je Aktie auf 15.487.995 dividendenberechtigte Aktien. Das entspricht einer Gesamtdividende von: EUR 6.195.198,00
Vortrag auf neue Rechnung: EUR 160.964,16
Bilanzgewinn: EUR 6.356.162,16

 

Die Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 S. 2 AktG am 26. Mai 2023 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute an die Aktionäre ausgezahlt. Hauptzahlstelle ist die DZ BANK AG, Frankfurt am Main.

Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) sowie ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausbezahlt. Der Abzug der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags sowie ggf. der Kirchensteuer entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt haben. Gleiches gilt bei Vorlage eines sogenannten Freistellungsauftrags mit ausreichendem Freistellungsvolumen. Für private Kapitalerträge inländischer Aktionäre ist die deutsche Einkommensteuer mit dem Abzug grundsätzlich abgegolten. Die Dividende kann aber zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt. Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen.

 

Berlin, den 24. Mai 2023

PSI Software AG

Der Vorstand

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