Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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PSI Software AG Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Dividendenbekanntmachung | 15.06.2020 |
PSI Software AGBerlinWertpapier-Kenn-Nummer: A0Z 1JH
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Zahlung einer Dividende von EUR 0,05 je Aktie auf 15.673.341 dividendenberechtigte Aktien: | EUR | 783.667,05 |
Vortrag auf neue Rechnung: | EUR | 6.290.862,53 |
Bilanzgewinn: | EUR | 7.074.529,58 |
Die Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 S. 2 AktG am 12. Juni 2020 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute an die Aktionäre ausgezahlt. Hauptzahlstelle ist die UniCredit Bank AG, München.
Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) sowie ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausbezahlt. Der Abzug der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags sowie ggf. der Kirchensteuer entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt haben. Gleiches gilt bei Vorlage eines sogenannten Freistellungsauftrags mit ausreichendem Freistellungsvolumen. Für private Kapitalerträge inländischer Aktionäre ist die deutsche Einkommensteuer mit dem Abzug grundsätzlich abgegolten. Die Dividende kann aber zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt. Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen.
Berlin, den 9. Juni 2020
PSI Software AG
Der Vorstand