q.beyond AG, Köln – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungs- bzw. Bezugsrechts (Wertpapier-Kenn-Nummer 513 700 / ISIN DE0005137004 – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG)

q.beyond AG

Köln

Wertpapier-Kenn-Nummer 513 700 /​ ISIN DE0005137004

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungs- bzw. Bezugsrechts

 

Die ordentliche Hauptversammlung der q.beyond AG hat am 24. Mai 2023 beschlossen, die von der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, soweit sie noch nicht ausgenutzt worden ist, für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufzuheben und den Vorstand nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 12. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung der q.beyond AG zu ermächtigen, bis zum 23. Mai 2028 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts zu erwerben und die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verwenden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus der im Bundesanzeiger vom 12. April 2023 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der q.beyond AG.

 

Köln, im Mai 2023

q.beyond AG

Der Vorstand

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