quadox AG – Hauptversammlung 2016

quadox AG

Walldorf

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der quadox AG

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der

am Montag, den 27. Juni 2016
um 10.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 69190 Walldorf, Rudolf-Diesel-Straße 46, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem im Jahresabschluss der quadox AG zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.860.388,34 eine Dividende in Höhe von (brutto) EUR 25,00 je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt also einen Betrag in Höhe von (brutto) EUR 1.250.000,00 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.610.388,34 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2015 amtiert haben, Herrn Christian Schroeter und Herrn Rainer Bärmeier, für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 jeweils Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2015 amtiert haben, Herrn Klaus Bärmeier, Herrn Prof. Dr. Rainer Malaka, Herrn Tobias Dosch, Herrn Dr. Patrick Certa, Herrn Christof De Groote und Herrn Matthias Popp, für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 jeweils Entlastung zu erteilen.

5.

Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden. Die Amtszeit der derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats,

Herrn Dr. Patrick Certa, Rechtsanwalt, Mannheim,

Herrn Christof De Groote, Steuerberater, Dossenheim,

Herrn Klaus Bärmeier, Unternehmensberater, Friedrichsdorf,

bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das auf den Beginn ihrer Amtszeit folgende Geschäftsjahr beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der quadox AG zu wählen.

 

Teilnahmeberechtigung und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Eine Anmeldung zur Hauptversammlung oder ein gesonderter Nachweis der Berechtigung sind nicht erforderlich.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 50.000,00. Es ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Vollmachten, die nicht an Kreditinstitute bzw. gemäß § 135 Abs. 8 AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) erteilt werden, sind schriftlich zu erteilen. Kreditinstitute und gemäß § 135 Abs. 8 AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellte Personen und Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) können für ihre eigene Bevollmächtigung rechtlich zulässige Regelungen für die Vollmachtserteilung vorsehen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft einen oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen.

Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an die Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Donnerstag, den 2. Juni 2016, 24.00 Uhr, zugehen.

Darüber hinaus kann jeder Aktionär der Gesellschaft gemäß § 126 AktG Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat bzw. gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung bzw. Wahlvorschläge brauchen den Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn der Aktionär einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung bzw. einen Wahlvorschlag mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Sonntag, den 12. Juni 2016, 24.00 Uhr, der Gesellschaft übersandt hat.

Etwaige Ergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG, Gegenanträge nach § 126 AktG oder Wahlvorschläge nach § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

quadox AG
c/o RITTERSHAUS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
z.Hd. Herrn Rechtsanwalt Dr. Marc Hauser
Harrlachweg 4, 68163 Mannheim,
Telefax: +49-(0)621-4256-250
E-Mail: marc.hauser@rittershaus.net

Zugänglich gemachte Unterlagen

In der Hauptversammlung liegen zu Ihrer Einsicht folgende Unterlagen aus:

der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015;

der Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015.

Diese Unterlagen liegen zudem bis zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 69190 Walldorf, Rudolf-Diesel-Straße 46, namentlich im Vorstandsbereich, zu Ihrer Einsicht aus.

 

Walldorf, im Mai 2016

quadox AG

Der Vorstand

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