Raiffeisen Lippe-Weser AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft

Lage

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

zur sechsundzwanzigsten ordentlichen Hauptversammlung unserer
Aktiengesellschaft laden wir Sie hiermit ganz herzlich ein. Sie findet statt

am 31.05.2022 um 19:00 Uhr
in der Neumaschinenhalle in der Heidenschen Straße 73 in 32791 Lage

Tagesordnung

 
1.

Eröffnung und Begrüßung durch Heinrich-Wilhelm Tölle, Vorsitzender des Aufsichtsrates

2.

Bericht des Vorstands über die geschäftliche Entwicklung der Aktiengesellschaft im
Geschäftsjahr 2021, Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021, des
Lageberichtes und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
.

3.

Verwendung des Bilanzgewinns 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 1.648.684,96
wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,12 je Aktie zuzüglich einer Sonderausschüttung
von Euro 0,02 je Aktie =
€ 491.160,46 für 3.508.289 Stückaktien.

Einstellung in andere Ergebnisrücklagen: € 1.157.524,50

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 zu
entlasten.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021
zu entlasten.

6.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach § 96 Abs. 1 Aktiengesetz
in Verbindung mit § 12 der Satzung. Danach gehören dem Aufsichtsrat neun Mitglieder
an, von denen drei Mitglieder (Frau Anja Bracht, Herr Dieter Hagedorn und Herr Stefan
Drenkpohl) mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung ausscheiden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a.)

Frau Anja Bracht aus Bückeburg – Wiederwahl –

b.)

Herrn Dieter Hagedorn aus Lage – Wiederwahl –

c.)

Herrn Stefan Drenkpohl aus Münster – Wiederwahl –

zu neuen Mitgliedern, und zu neuen Ersatzmitgliedern

d.)

Herrn Joachim Schorling, Bankleiter aus Rinteln, als Ersatzmitglied für Frau Anja
Bracht

e.)

Herrn Andreas Uekermann, Landwirt aus Bad Salzuflen, als Ersatzmitglied für Herrn
Dieter Hagedorn

f.)

Herrn Hermann Hesseler, Vorstand der Agravis Raiffeisen AG aus Münster, als Ersatzmitglied
für Herrn Stefan Drenkpohl

zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

7.

Wahl von Beiratsmitgliedern

Der Beirat setzt sich gemäß § 15 der Satzung aus bis zu 25 Mitgliedern zusammen, von
denen neun Mitglieder mit Beendigung der Hauptversammlung ausscheiden. Die folgenden
Beiratsmitglieder scheiden in diesem Jahr aus und der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Personen

a.)

Herrn Andreas Schlüter, Landwirt aus Lügde – Wiederwahl –

b.)

Herrn Andreas Uekermann, Landwirt aus Bad Salzuflen – Wiederwahl –

c.)

Herrn Hinrich Strüve, Landwirt aus Rinteln – Wiederwahl –

d.)

Herrn Thomas Besche, Landwirt aus Nieheim – Wiederwahl –

e.)

Herrn Christian Wiethaup, Landwirt aus Steinheim – Wiederwahl –

d.)

Herrn Christian Nutt, Landwirt aus Marienmünster – Wiederwahl –

f.)

Herrn Werner Lödige, Landwirt aus Steinheim – Wiederwahl –

zu neuen Mitgliedern zu wählen.

Folgende Beiratsmitglieder scheiden aus, und der Aufsichtsrat schlägt vor, in diesem
Jahr für sie keine neuen Beiratsmitglieder zu wählen:

g.)

Herr Dr. Fritz Feger, Landwirt aus Lage

h.)

Herr Stefan Drenkpohl, Prokurist der Agravis Raiffeisen AG aus Münster

Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

8.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Audit Service Münster GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Münster, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

9.

Verschiedenes

Hinweise und Unterlagen zur Hauptversammlung:

In den Geschäftsräumen der Raiffeisen Lippe-Weser AG liegen ab sofort der Jahresabschluss
zum 31.12.2021, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und
der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns zu Ihrer Einsichtnahme
aus.

Gemäß § 16 der Satzung ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung jeder Aktionär berechtigt,
der im Aktienbuch als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen ist.

Jede besonders erteilte Vollmacht bedarf der Schriftform. Sie ist der Gesellschaft
vom Bevollmächtigten vorzulegen, und zwar spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung
des Stimmrechtes in der Hauptversammlung.

Jede Stückaktie erhält in der Hauptversammlung eine Stimme.

 

Lage, 23.04.2022

 

Der Vorstand

Siegbert Jäger                Christian Schürmann

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