Raiffeisen Lippe-Weser AktiengesellschaftLageEinladung zur ordentlichen HauptversammlungSehr geehrte Aktionäre, zur sechsundzwanzigsten ordentlichen Hauptversammlung unserer am 31.05.2022 um 19:00 Uhr
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1. |
Eröffnung und Begrüßung durch Heinrich-Wilhelm Tölle, Vorsitzender des Aufsichtsrates |
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2. |
Bericht des Vorstands über die geschäftliche Entwicklung der Aktiengesellschaft im |
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3. |
Verwendung des Bilanzgewinns 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 1.648.684,96 Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,12 je Aktie zuzüglich einer Sonderausschüttung Einstellung in andere Ergebnisrücklagen: € 1.157.524,50 |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 zu |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 |
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6. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach § 96 Abs. 1 Aktiengesetz Der Aufsichtsrat schlägt vor,
zu neuen Mitgliedern, und zu neuen Ersatzmitgliedern
zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden. |
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7. |
Wahl von Beiratsmitgliedern Der Beirat setzt sich gemäß § 15 der Satzung aus bis zu 25 Mitgliedern zusammen, von
zu neuen Mitgliedern zu wählen. Folgende Beiratsmitglieder scheiden aus, und der Aufsichtsrat schlägt vor, in diesem
Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden. |
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8. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Audit Service Münster GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, |
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9. |
Verschiedenes |
Hinweise und Unterlagen zur Hauptversammlung:
In den Geschäftsräumen der Raiffeisen Lippe-Weser AG liegen ab sofort der Jahresabschluss
zum 31.12.2021, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und
der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns zu Ihrer Einsichtnahme
aus.
Gemäß § 16 der Satzung ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung jeder Aktionär berechtigt,
der im Aktienbuch als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen ist.
Jede besonders erteilte Vollmacht bedarf der Schriftform. Sie ist der Gesellschaft
vom Bevollmächtigten vorzulegen, und zwar spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung
des Stimmrechtes in der Hauptversammlung.
Jede Stückaktie erhält in der Hauptversammlung eine Stimme.
Lage, 23.04.2022
Der Vorstand
Siegbert Jäger Christian Schürmann