Raiffeisen Lübbecker Land AG – Hauptversammlung 2018

Raiffeisen Lübbecker Land AG

Lübbecke

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Raiffeisen Lübbecker Land AG

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

ordentlichen Hauptversammlung am Montag, dem 25.06.2018, um 19.00 Uhr in
unser Raiffeisen-Gebäude, Am Hafen 3 bis 5 in 32312 Lübbecke

ein.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates Herrn Jürgen Lange

2.

Bericht des Vorstandes über die geschäftliche Entwicklung der Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2017, Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

3.

Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 262.240,45 € wie folgt zu verwenden:

Einstellung in andere Ergebnisrücklagen 161.519,20 €.

Ausschüttung einer Dividende von 0,225 € je Aktie = 100.721,25 € für 447.650 Stückaktien.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Folgende Aufsichtsrats-Ersatzmitglieder scheiden in diesem Jahr aus:

a.)

Herr Friedrich Helling, als Ersatzmitglied für Herrn Alfons Kerlfeld

b.)

Herr Heinz-Walter Niedertopp, als Ersatzmitglied für Herrn Siegbert Jäger

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu neuen Ersatzmitgliedern:

a.)

Herrn Stefan John, als Ersatzmitglied für Herrn Alfons Kerlfeld

b.)

Herrn Josef Linhoff, als Ersatzmitglied für Herrn Siegbert Jäger

zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an diese Vorschläge nicht gebunden.

7.

Satzungsänderungen: Änderung in der Satzung § 3 Abs. 5, betreffend der Schaffung von neuem genehmigtem Kapital, wiederum unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor:

Abs. 5
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. Juni 2023 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.000.000 € (in Worten: Eine Million Euro) durch Ausgabe neuer vinkulierter Namensstückaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre für Aktien, die durch Ausübung dieser Ermächtigung entstehen, ist ausgeschlossen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

8.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das Wirtschaftsprüfungsunternehmen „Audit Service Münster GmbH“ mit Sitz in Münster, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

9.

Aktuelle Entwicklung des Unternehmens/Rückblick und Ausblick

Vorstellung des aktuellen Geschäftsverlaufes mit einem Ausblick über Investitionstätigkeiten und Zukunftsperspektiven des Unternehmens im hiesigen Agrarumfeld.

a.) K.-H. Eikenhorst Investitionstätigkeit und Strategie des Unternehmens
b.) T. Klasing Lösungen zur Umsetzung der Düngeverordnung/Acker 24
c.) I. Schmalgemeier Saatgutstrategie/Investition in neue Aufbereitungsanlage
10.

Verschiedenes

Unterlagen zur Hauptversammlung

Zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Raiffeisen Lübbecker Land AG in Stemshorn folgende Unterlagen aus:

der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017

der Lagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns

Gemäß § 15 der Satzung ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung jeder Aktionär berechtigt, der im Aktienbuch als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen ist. Ist der Aktionär eine natürliche Person, so kann er an der Hauptversammlung entweder persönlich teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben oder einen anderen Aktionär oder einen Familienangehörigen zur Teilnahme und Ausübung seines Stimmrechts bevollmächtigen. Ist der Aktionär eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, so wird sie nach Maßgabe der für ihre Vertretung geltenden Bedingungen oder durch eine zu bevollmächtigende Person vertreten. Jede besonders erteilte Vollmacht bedarf der Schriftform. Sie ist der Gesellschaft vom Bevollmächtigten vorzulegen, und zwar spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Jede Stückaktie erhält in der Hauptversammlung eine Stimme.

 

Lübbecke/Stemshorn, den 18.05.2018

Der Vorstand

Karl-Heinz Eikenhorst

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