RATIONAL Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
RATIONAL Aktiengesellschaft
Landsberg am Lech
Gesellschaftsbekanntmachungen 22. ordentliche Hauptversammlung 03.04.2019

RATIONAL Aktiengesellschaft

Landsberg am Lech

WKN 701 080
ISIN DE0007010803

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der am

Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 10:00 Uhr,
in der Messe Augsburg (Schwabenhalle),
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg,

stattfindenden 22. ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL Aktiengesellschaft ein.

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rational-online.de

(im Bereich „Unternehmen“ > „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) zugänglich. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur Einsicht der Aktionäre aus.

Der Aufsichtsrat der RATIONAL Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher kein Beschluss zu fassen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft von Euro 315.280.591,67 wie folgt zu verwenden:

a)

Zahlung einer Dividende von Euro 9,50 je dividendenberechtigter Aktie:

Euro 108.015.000,00

b)

Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung:

Euro 207.265.591,67

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 20. Mai 2019 ausgezahlt werden.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Änderung von § 8 Abs. 1 der Satzung (Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder)

§ 8 Abs. 1 der Satzung legt die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats fest. Gegenwärtig besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat soll erweitert werden und künftig aus sieben Mitgliedern bestehen.

Am 28. Juli 2017 ist Herr Siegfried Meister, Unternehmensgründer, ehemaliger Mehrheitsaktionär und Aufsichtsratsvorsitzender der RATIONAL Aktiengesellschaft verstorben. Seitdem halten die Erben von Siegfried Meister insgesamt ca. 63 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Erweiterung des Aufsichtsrats soll es den Erben als Mehrheitsaktionäre ermöglichen, einen Kandidaten in den Aufsichtsrat zu wählen, der für die Kontinuität auf Gesellschafterseite steht. Gleichzeitig sollen die vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen im Aufsichtsrat unverändert erhalten bleiben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 8 Abs. 1 wird geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus sieben Mitgliedern.

Die aktuell gültige Fassung der Satzung der RATIONAL Aktiengesellschaft ist unter

www.rational-online.de

(im Bereich „Unternehmen“ > „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) abrufbar und wird auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.

TOP 7

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

A.

Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat gegenwärtig aus sechs Mitgliedern zusammen.

Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des sechsköpfigen Aufsichtsrats endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2019. Daher ist eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder erforderlich.

Der Aufsichtsratsvorsitzende und Aktionär Herr Walter Kurtz hat am 12. Februar 2019 das ihm gemäß § 8 Abs. 6 der Satzung zustehende Entsendungsrecht durch schriftliche Erklärung an den Vorstand ausgeübt und sich selbst in den Aufsichtsrat entsandt für den Zeitraum ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Daher sind für den bestehenden Aufsichtsrat fünf Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats für die Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu wählen:

a.

Herrn Dr. Hans Maerz, Wirtschaftsprüfer,
wohnhaft in München;

b.

Herrn Dr. Gerd Lintz, Notar a.D. und selbständiger Rechtsanwalt,
wohnhaft in Landsberg am Lech;

c.

Herrn Erich Baumgärtner, ehemaliges Vorstandsmitglied der RATIONAL Aktiengesellschaft, Dipl.-Betriebswirt,
wohnhaft in Reisch/Landsberg am Lech;

d.

Herrn Werner Schwind, ehemaliges Vorstandsmitglied der Wacker Neuson SE, Betriebswirt VWA,
wohnhaft in Dachau;

e.

Herrn Dr.-Ing. Georg Sick, ehemaliger Vorstandsvorsitzender derWacker Neuson SE, Dipl.-Ingenieur,
wohnhaft in Feldafing.

Die oben genannten Personen sind alle Mitglieder im Aufsichtsrat der Gesellschaft und werden zur Wiederwahl vorgeschlagen.

B.

Für den Fall, dass die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Satzungsänderung mit der notwendigen Mehrheit beschlossen wird, setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus sieben Mitgliedern zusammen.

Für diesen Fall schlägt der Aufsichtsrat vor, als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats für die Amtszeit beginnend mit Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu wählen:

f.

Herrn Dr. Johannes Würbser, Dipl.-Kaufmann, Vermögensverwalter,
wohnhaft in München.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen. Herr Walter Kurtz beabsichtigt, erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß §§ 125 Abs. 1 Satz 5, 100 Abs. 2 AktG sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Herr Dr. Hans Maerz ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Aufsichtsratsvorsitzender FWU AG, München

Vorsitzender Prüfungsausschuss FWU Provisions-Factoring-GmbH, München

Herr Dr.-Ing. Georg Sick ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied des Aufsichtsrates REMA Tip Top AG, Poing

Mitglied Expertenrat Obermark S.a.r.l., Luxemburg

Vorsitzender des Beirats Holoplot GmbH, Berlin

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Herr Dr. Johannes Würbser ist verheiratet mit Frau Franziska Würbser, der Tochter von Frau Gabriella Meister, der Witwe von Herrn Siegfried Meister. Frau Franziska Würbser und Frau Gabriella Meister haben in Mitteilungen nach § 40 Abs. 1 WpHG einen Stimmrechtsanteil von 31,50% am Grundkapital der RATIONAL Aktiengesellschaft gemeldet. Die übrigen zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offen zu legenden maßgeblichen persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur RATIONAL Aktiengesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

Lebensläufe der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten, die über deren relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft geben, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rational-online.de

(im Bereich „Unternehmen“ > „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) veröffentlicht.

WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

I.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.

II.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihren Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres depotführenden Instituts nachweisen.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 24. April 2019 (00:00 Uhr) beziehen (Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 08. Mai 2019 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen (Anmeldestelle):

Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Bayern LB
dwpbank, DSHVG
Landsberger Str. 187
80687 München
Deutschland
Fax-Nummer
+49 69 5099 1110
E-Mail-Adresse
hv-eintrittskarten@dwpbank.de
III.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien daher auch am oder nach dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

IV.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine andere Person ihrer Wahl oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. In allen Fällen der Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zur Erteilung der Vollmacht bzw. zum Nachweis der Bevollmächtigung können die Aktionäre das Vollmachtsformular verwenden, das ihnen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen können abweichende Regelungen bestehen. Wir bitten die Aktionäre, die Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung in Textform an die Gesellschaft wie folgt übermitteln:

Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Fax-Nummer
+49 89 30 90 3 746 75
oder E-Mail-Adresse
rational-hv2019@computershare.de
V.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind insbesondere Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt wird. Zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter keine Weisungen entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zu Fragen von Aktionären oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

Die Vollmacht und die Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerruf oder die Änderung von Weisungen sind in Textform an die in Abschnitt IV genannte Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu senden und müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 10. Mai 2019 (24:00 Uhr) zugehen.

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rational-online.de

(im Bereich „Unternehmen“ > „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) einsehbar.

VI.

Rechte der Aktionäre

1.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 des Grundkapitals erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Das Verlangen muss dem Vorstand bis spätestens zum 14. April 2019 (24:00 Uhr) schriftlich zugehen. Derartige Verlangen sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:

RATIONAL Aktiengesellschaft
– Vorstand –
Siegfried-Meister-Str. 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland
2.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Anfragen, Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers und von Aufsichtsratsmitgliedern sind ausschließlich an die nachstehende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
– Vorstand –
Siegfried-Meister-Str. 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland
Fax-Nummer
+49 8191 327 272
E-Mail-Adresse
c.weidner@rational-online.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG).

Die spätestens bis zum 30. April 2019 (24:00 Uhr) unter der genannten Anschrift, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, vorbehaltlich der Regelungen in § 126 Abs. 2 und Abs. 3, § 127 Satz 1 und Satz 3 AktG, einschließlich des Namens des Aktionärs und ggf. der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rational-online.de

(im Bereich „Unternehmen“ > „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

3.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

VII.

Veröffentlichungen auf der Internetseite, Auslage in den Geschäftsräumen

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, die weiteren Angaben nach § 124 a AktG sowie weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG können auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rational-online.de

(im Bereich „Unternehmen“ > „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) eingesehen und heruntergeladen werden. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

VIII.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.

Personenbezogene Daten werden nicht außerhalb der EU/EWR übermittelt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur so lange aufbewahrt, wie dies für die zuvor genannten Zwecke erforderlich ist und gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten die Gesellschaft nicht zu einer längeren Speicherung verpflichten.

Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO.

Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutzbeauftragter@rational-online.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

RATIONAL Aktiengesellschaft
Datenschutz
Siegfried-Meister-Str. 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

RATIONAL Aktiengesellschaft
Datenschutzbeauftragter
Siegfried-Meister-Str. 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland
E-Mail: datenschutzbeauftragter@rational-online.com

 

Landsberg am Lech, im März 2019

RATIONAL Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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