Regionalwert AG, Bremen & Weser-Ems Oldenburg – Bezugsaufforderung (Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts § 186 Abs. 2 AktG – bis zu 770 neue vinkulierte Namensaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 500 Euro je Aktie)

Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems

Oldenburg

Bezugsaufforderung

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts § 186 Abs. 2 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschafft vom 28. Juni 2022 hat beschlossen, das Grundkapital um bis zu 385.000 Euro auf bis zu 800.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 770 neuen vinkulierten Namensaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 500 Euro je Aktie zu erhöhen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum Kurs von 120 %. Der Ausgabebetrag je Aktie beträgt somit 600 Euro in bar. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab den Beginn desjenigen Geschäftsjahrs, in dem die Kapitalerhöhung bzgl. der jeweils gezeichneten Aktien ins Handelsregister eingetragen wird.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionär:innen im Verhältnis 2:1 zum Bezug angeboten. Auf je zwei alte Nennbetragsaktien kann jeder Aktionär:in eine neue Nennbetragsaktie zum Ausgabebetrag von je 600 Euro zeichnen und beziehen. Das Bezugsrecht für verbleibende Spitzenbeträge ist entsprechend des Beschusses der Hauptversammlung der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dazu, im Hinblick auf den Bezug der Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Ohne Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich der Spitzenbeträge würden unrunde Beträge entstehen, die die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erschweren.

Wir bitten hiermit unsere Aktionär:innen, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 07. Juli 2022 bis zum 21. Juli 2022 (einschließlich)

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. Zeichnungsscheine zur Ausübung des Bezugsrechts werden den Aktionär:innen von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Bei Rücksendung der Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens am 21. Juli 2022 zu achten.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 28. Dezember 2022 in das Handelsregister eingetragen wird.

 

Oldenburg, im Juni 2022

 

Der Vorstand

 

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