Regionalwert AG Bürger-Aktiengesellschaft Isar Inn: Einladung und Tagesordnung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Regionalwert AG Bürgeraktiengesellschaft Isar Inn

Tiefenbach

Einladung und Tagesordnung zur außerordentlichen Hauptversammlung

am Do., 21.01.2021 um 9:00 Uhr
im Notariat Martin Schmid, Dienerstr. 20, 80331 München

Laut Satzung (§ 21, Abs. 1) können an der Hauptversammlung ausschließlich Aktionäre teilnehmen, die sich bis spätestens zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung, also bis einschließlich 14.01.2021, angemeldet haben.

Tagesordnung:

1.

Wahlen zum Aufsichtsrat:

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet turnusgemäß, deshalb sind Neuwahlen sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich satzungsgemäß (§ 12 Abs. 1) aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Stefan Mayerhofer, Bankkaufmann, Vorstand der Bayerische Vermögen AG, wohnhaft in München,

Herrn Hans Reichl, Landwirt, wohnhaft in Schwindegg, und

Herrn Alexander Schnitzlein, Bankkaufmann, Geschäftsführer der augeria Beratung und Beteiligungen Gesellschaft für Vermögensanlagen mbH, wohnhaft in München

jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung für die satzungsgemäße Dauer in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

2.

Änderung der Firma (§ 1 Abs. 1 der Satzung):

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma „Regio AG Bürger-Aktiengesellschaft“.“

3.

Sitzverlegung (§ 1 Abs. 2 der Satzung):

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„2. Sitz der Gesellschaft ist München.“

4.

Erweiterung des Unternehmensgegenstandes (§ 2 der Satzung):

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„1. Gegenstand des Unternehmens sind

a) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen an privaten und börsennotierten Unternehmen, die eine nachhaltige ökologische und soziale Ausrichtung haben.

b) die Beratung eigener oder dritter Unternehmen in Fragen einer nachhaltigen Unternehmensführung und -entwicklung. Ebenso zählen dazu die Erstellung von Unternehmensanalysen, die Entwicklung von Finanzierungskonzepten und die Leistungen einer Managementholding durch Erbringung diverser administrativer Leistungen und Führungsaufgaben („Corporate Services“) sowie die eigene Entwicklung und Investition in neue Geschäftsideen.

Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem KWG/KAGB aus.

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen.

3. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.“

5.

Schaffung eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2021) sowie die Änderung von § 5 der Satzung (Erhöhung des Grundkapitals):

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

“1.) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2025 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 128.532,00 (i.W. hundertachtundzwanzigtausendfünfhundertzweiunddreißig) auf bis zu Euro 385.600,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch von einem Kreditinstitut oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 KWG oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats

a) Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht ausnehmen;

b) das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den aktuellen Preis von Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);

c) das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um Aktien gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen auszugeben;

d) das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um Inhabern von Wandel- und/oder Optionsanleihen, die von der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- bzw. Optionsrechts zustehen würde, jedoch nur, soweit die Aktien nicht bereits aufgrund eines bedingten Kapitals gewährt werden können.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2021 festzulegen.

2.) § 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2025 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 128.532,00 (i.W. hundertachtundzwanzigtausendfünfhundertzweiunddreißig) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen.

Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats

a) Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht ausnehmen;

b) das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den aktuellen Preis von Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);

c) das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um Aktien gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen auszugeben;

d) das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um Inhabern von Wandel- und/oder Optionsanleihen, die von der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- bzw. Optionsrechts zustehen würde, jedoch nur, soweit die Aktien nicht bereits aufgrund eines bedingten Kapitals gewährt werden können.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2021 festzulegen. ”

6.

Aufhebung Vinkulierung (§ 6 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Satzung):

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, in § 6 Abs. 1 der Satzung die Sätze 2 und 3 zu streichen. (“Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung ins Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um eine juristische Person handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien und ihre elektronische Postadresse abzugeben, sofern sie eine haben. Sie können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Über die Erteilung der Zustimmung beschließt der Aufsichtsrat. ”)

7.

Änderung Höchststimmrecht (§ 21 Abs. 4 Satz 2 der Satzung):

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 21 Abs. 4 Satz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

“Das Stimmrecht ist auf einen Höchstbetrag von 25 vom Hundert des Grundkapitals je Aktionär begrenzt.“

 

München, 01.12.2020

Manfred Böll

Vorstand

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