RETEK AG
Ihlow
Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung
am
Mittwoch, den 31. März 2021 um 15.00 Uhr
zur
Betriebsstätte RETEK, Bangsteder Verlaat, 26632 Ihlow
ein.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die Zahlung der Dividende erfolgt am 30. April 2021. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. |
Wahl von zwei Nachfolgern für den Aufsichtsrat Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Harm Jürgens und Herr Hermann Schmitz scheiden aus dem Aufsichtsrat aus. Nach § 10 Abs 3) der Satzung soll die Wahl von Nachfolgern für den Rest der Amtszeit der ausgeschiedenen Mitglieder erfolgen. Die Amtszeit endet zur Hauptversammlung 2022. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, als Nachfolger für Herrn Harm Jürgens und Herrn Hermann Schmitz bis zur Hauptversammlung 2022 Herrn Rechtsanwalt Kai Jürgens, wohnhaft in Ihlow-Westerende, und Herrn Lars Bunte, wohnhaft in Papenburg, in den Aufsichtsrat der RETEK AG zu wählen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. |
Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien vom Tage der Beschlussfassung an für 60 Monate zu ermächtigen. Der Kaufpreis muss mindestens dem für die Aktien gezahlten Preis entsprechen und darf den gemeinen Wert der Aktien nicht überschreiten. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, nicht mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung – notarielle Beurkundung § 9 der Satzung wird wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 2), 3) und 4) der Satzung werden wie folgt geändert:
§ 13 Abs. 4) der Satzung wird wie folgt geändert und ein neuer Abs. 5) hinzugefügt:
§ 14 Abs. 3) der Satzung wird wie folgt geändert:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FLICK GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus Aurich zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragenen Namensaktionäre entsprechend der Nennbeträge ihrer Aktien berechtigt.
Ihlow, den 24. Februar 2021
RETEK AG
Martin Knode (Vorstand)