REVIUM Rückversicherung AG – Hauptversammlung 2015

REVIUM Rückversicherung AG
Melsungen
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 28. Mai 2015, 17:00 Uhr, in Melsungen
Tagesordnung
TOP 1:

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2014

Die Hauptversammlung möge den vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2014 zustimmend zur Kenntnis nehmen.
TOP 2:

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2014

Es wird vorgeschlagen, aus dem für das Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn von € 3.702.246,86 den Betrag von € 2.000.000,00 in andere Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag von € 1.702.246,86 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3:

Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014

Die Hauptversammlung möge Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilen.
TOP 4:

Beschlussfassung zu geplanten Satzungsänderungen

Es werden folgende Satzungsänderungen vorgeschlagen:
1.

§ 2 Abs. 2 Satz 2: die Worte „§ 104 k Nr. 2 VAG“ sollen ersetzt werden durch „§ 2 Abs. 3 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes“,
2.

§ 3: das Wort „elektronischen“ ist zu streichen,
3.

§ 10 Abs. 1: derzeit sieht die Satzung eine Einberufungsfrist von 21 Tagen vor. Diese soll auf die gesetzlich vorgesehene zweiwöchige Frist reduziert werden, ansonsten wäre eine Bezugnahme auf § 110 AktG aufzunehmen,
4.

§ 16 Abs. 3: gegebenenfalls Streichung der Bekanntmachungspflicht im Bundesanzeiger hinsichtlich der Einberufung der Hauptversammlung. Sollte es bei der Bekanntmachung im Bundesanzeiger bleiben, wäre das Wort „elektronischen“ in Satz 1 zu streichen.

Weitere mögliche Satzungsanpassungen werden in der Hauptversammlung erläutert und diskutiert.

Melsungen, im April 2015

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.