REVIUM Rückversicherung AG
Melsungen
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 28. Mai 2015, 17:00 Uhr, in Melsungen
Tagesordnung
TOP 1:
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2014
Die Hauptversammlung möge den vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2014 zustimmend zur Kenntnis nehmen.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2014
Es wird vorgeschlagen, aus dem für das Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn von € 3.702.246,86 den Betrag von € 2.000.000,00 in andere Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag von € 1.702.246,86 auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3:
Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014
Die Hauptversammlung möge Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilen.
TOP 4:
Beschlussfassung zu geplanten Satzungsänderungen
Es werden folgende Satzungsänderungen vorgeschlagen:
1.
§ 2 Abs. 2 Satz 2: die Worte „§ 104 k Nr. 2 VAG“ sollen ersetzt werden durch „§ 2 Abs. 3 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes“,
2.
§ 3: das Wort „elektronischen“ ist zu streichen,
3.
§ 10 Abs. 1: derzeit sieht die Satzung eine Einberufungsfrist von 21 Tagen vor. Diese soll auf die gesetzlich vorgesehene zweiwöchige Frist reduziert werden, ansonsten wäre eine Bezugnahme auf § 110 AktG aufzunehmen,
4.
§ 16 Abs. 3: gegebenenfalls Streichung der Bekanntmachungspflicht im Bundesanzeiger hinsichtlich der Einberufung der Hauptversammlung. Sollte es bei der Bekanntmachung im Bundesanzeiger bleiben, wäre das Wort „elektronischen“ in Satz 1 zu streichen.
Weitere mögliche Satzungsanpassungen werden in der Hauptversammlung erläutert und diskutiert.
Melsungen, im April 2015
Der Vorstand