Riddle Technologies AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Riddle Technologies AG

Saarbrücken

Amtsgericht Saarbrücken HRB 104331

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 ein, die mit Zustimmung des Aufsichtsrats am Dienstag, den 13. Dezember 2022, um 11:30 Uhr (MESZ) in der Form einer

virtuellen Hauptversammlung

im Sinne § 26n EGAktG i.V.m. § 118a AktG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten wird.

Die Hauptversammlung 2022 im Sinne des Aktiengesetzes findet in den Räumen der Halle 4, Halbergstraße 4 in 66121 Saarbrücken, statt.

Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Riddle Technologies AG sowie Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss 2021 der Riddle Technologies AG in seiner Sitzung vom 28.06.2022 gebilligt und festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher gem. § 172 AktG.

Der Jahresabschluss ist vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet zugänglich und wird vom Vorstand bzw. im Fall des Berichts des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung erläutert.

Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen.

Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes

Für das Geschäftsjahr 2021 wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresüberschuss in Höhe von € 78.238,89 ausgewiesen. Der aktuelle Bilanzverlust von € 52.188,52 ergibt sich aus dem Verlustvortrag des Jahres 2020 in Höhe von € 130.427,41 und dem Jahresüberschuss 2021 in Höhe von € 78.238,89. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust 2021 in Höhe von € EUR 52.188,52 auf neue Rechnung vorzutragen.

Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 5:
Verschiedenes/​Sonstiges

Vorstand und Aufsichtsrat sind sich einig darin, dass in der HV 2021 vorgestellte virtuelle Beteiligungsprogramm für die Mitarbeiter bis auf weiteres ruhen zu lassen und nicht weiter zu verfolgen. Eine erneute Prüfung zu gegebener Zeit ist davon unbenommen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach § 14 der Satzung der Gesellschaft sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.

Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich und ausreichend.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist der Gesellschaft an die folgende Adresse zu übermitteln:

Riddle Technologies AG
Lenaustr. 1
D-66125 Saarbrücken
Fax: +49 6897 9523076
E-Mail: hv2021@riddle.com

Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Bevollmächtigung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige in § 135 Abs. 9 Satz 1 AktG genannte Person bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht in Textform zu erteilen.

Anträge und Anfragen

Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese ausschließlich zu richten an:

Riddle Technologies AG
Lenaustr. 1
D-66125 Saarbrücken
Fax: +49 6897 952 3076
E-Mail: hv2021@riddle.com

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter dieser Adresse ordnungsgemäß eingegangene Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung bzw. Wahlvorschläge der Aktionäre werden den anderen Aktionären auf der Internet-Seite der Gesellschaft unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht.

Anforderungen von Unterlagen gemäß § 125 AktG

Unterlagen gemäß § 125 AktG sind bitte unter folgender Adresse anzufordern:

Riddle Technologies AG
Lenaustr. 1
D-66125 Saarbrücken
Telefon: +49 6897 939 2500
Fax: +49 6897 952 3076
E-Mail: hv2021@riddle.com

Information zur Hauptversammlung in Internet

Informationen und Dokumente zu dieser Hauptversammlung können im Internet unter folgender Adresse eingesehen und heruntergeladen werden:

https:/​/​www.dropbox.com/​sh/​44o1c7j1gu9onpa/​AAD1uWL7KwM7M5wJFbHYhNZIa?dl=0

Die teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können an der virtuellen Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet via ZOOM teilnehmen. Nähere Informationen zum Download des Tools und zur Anmeldung erhalten die Aktionäre mit separater Post.

Als eingetragener Aktionär im Aktienregister oder wenn Sie für die Hauptversammlung eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Riddle Technologies AG verarbeitet Ihre Daten unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

 

Saarbrücken, den 8. November 2022

Riddle Technologies AG

Der Vorstand

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