RIXX Invest AG: Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG

RIXX Invest AG

Berlin

ISIN: DE0006050073
WKN: 605007
Zukünftig: ISIN: DE000A3H2341

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG

Am 15.09.2020 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft (damals noch unter der Firma Ensopella AG) unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.500.000,00 um EUR 1.450.000,00 auf EUR 50.000,00, eingeteilt in 50.000 Stammstückaktien herabgesetzt wird. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 30:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils dreißig (30) Stammstückaktien zu einer Stammstückaktie zusammengelegt werden.

Der rechtskräftige Beschluss der Hauptversammlung vom 15.09.2020 hinsichtlich der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien wurde am 07.12.2020 in das Handelsregister des Amtsgericht Hamburg eingetragen und ist damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 50.000,00 herabgesetzt. Die Satzung wurde entsprechend geändert.

Am 01.02.2021 werden die 1.500.000 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Eschborn, im Verhältnis 30:1 zusammengelegt. Für je dreißig alte Aktien mit der ISIN DE0006050073 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie der ISIN DE000A3H2341 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A3H2358) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Die Aktionäre können in einer zweiwöchigen Regulierungsfrist bis zum 15.02.2021 (einschließlich) ihrem depotführenden Institut entsprechende Weisungen aufgeben. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A3H2358 ist nicht beabsichtigt. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Quirin Privatbank AG, Bremen, mit anderen Aktienspitzen zu Vollrechten zusammengelegt. Die Vollrechte werden für Rechnung der Depotbanken durch die Gesellschaft verwertet und über die Quirin Privatbank AG, Bremen, an die Depotbanken ausgekehrt. Die Verwertung der Aktienspitzen erfolgt nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG.

 

Hamburg, im Januar 2021

RIXX Invest AG

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