Saarländische Investitionskreditbank Aktiengesellschaft
Saarbrücken
EINLADUNG
Wir laden die Aktionäre der Bank sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates zu der ordentlichen Hauptversammlung am
Freitag, 12.08.2022, 9.00 Uhr |
ein, die aufgrund der aktuellen Corona-Situation unter Bezugnahme auf § 1 (2) des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVZvRMG) im Rahmen einer Videokonferenz über Microsoft Teams (bitte klären Sie, ob dies technisch möglich ist und informieren Sie uns vorab per Email – vera.georg@sikb.de) stattfindet.
TAGESORDNUNG:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bank für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor: „Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für das Geschäftsjahr 2021 neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen und einer ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer eine feste, als Geschäftsaufwand zu verbuchende Vergütung von insgesamt 95.520,– EUR. Auf Veranlassung des Ministeriums für Finanzen und Europa soll die o.g. Regelung ab dem Geschäftsjahr 2018 nicht für die aktuellen Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gelten. Für diese wird keine Vergütung vorgesehen und beträgt daher Null Euro.“ Der guten Ordnung halber weist die SIKB – ergänzend zu der Auffassung des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft – darauf hin, dass dieser Beschluss nach ihrer und der Einschätzung ihrer Rechtsberatung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 113 AktG verstoßen könnte und eine Rechtsfolge die Anfechtbarkeit dieses Beschlusses sein kann. Dies betrifft derzeit nur den Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Regelung ist im Interesse des Betroffenen. Insofern ist davon auszugehen, dass eine Anfechtung nicht erfolgt. Zudem hat der Betroffene den Verzicht auf eine mögliche Anfechtung in der Sitzung des Aufsichtsrates am 13.04.2022 bestätigt. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zu wählen. Die Konditionen bleiben zum Vorjahr unverändert und betragen EUR 95.200,– brutto zuzüglich Auslagen und Kosten der Berichtsanfertigung sowie einer Pauschale für Kommunikationskosten von 4 %. Im Honorar enthalten ist auch ein Betrag in Höhe von EUR 11.900,– brutto für die Prüfung des EFRE-Fonds, der seitens der SIKB dem Fonds weiter belastet wird. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die letzte Wahl der Aktionärsvertreter hat in der Hauptversammlung am 23.08.2017 stattgefunden. Die Amtszeit der derzeitigen Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat endet daher gem. § 6 Abs. 2 der Satzung der Bank mit der Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung am 29.06.2022, die über den Jahresabschluss zum 31.12.2021 beschließt. Gemäß § 124 Abs. 3 AktG hat der Aufsichtsrat zu beschließen, welche Aktionärsvertreter er der Hauptversammlung zur Neuwahl vorschlägt. Die Amtszeit der neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung im Jahre 2027 mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über den Abschluss zum 31.12.2026 beschließt. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96, 101 AktG, § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 3 der Satzung der Bank aus zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Aktionärsvertretern und fünf von den Betriebsangehörigen zu wählenden Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung die Wahl folgender Personen als Aktionärsvertreter zu Mitgliedern des Aufsichtsrates vor: Herr Stephan DIEHL, St. Ingbert Herr Frank Peter ELOY, Nalbach-Körprich Herr Wolfgang FÖRSTER, Riegelsberg Herr Dr. Holger GILLET, Großrosseln Herr Michael HASSELBERG, Saarbrücken Herr Jürgen LENHOF, Saarbrücken Herr Dr. Christian MOLITOR, Saarbrücken Herr Carlo SEGETH, Beckingen Herr Volker STUCKMANN, Saarbrücken Frau Elena YORGOVA-RAMANAUSKAS, Saarbrücken |
Saarbrücken, 08.07.2022
DER VORSTAND
Doris Woll Achim Köhler