SALVE AKTIENGESELLSCHAFT FINANZDIENSTE: Ordentliche Hauptversammlung am 18.11.2020 – Gegenantrag von Aktionären

SALVE AKTIENGESELLSCHAFT FINANZDIENSTE

Ettlingen

Ordentliche Hauptversammlung am 18.11.2020
Gegenantrag von Aktionären

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

gemäß den §§ 125, 126 AktG teilen wir Ihnen mit, dass die Aktionäre

Andreas Ahammer, Angelika Morath, DRB Maucher GmbH & Co. KG, Manfred Bernardi, Martin Ahammer, Monika Ahammer, Stefanie Ahammer, Stephan Beck und Uwe Otto

zu Tagesordnungspunkt II folgenden Gegenantrag übersandt haben:

Für den TOP II über die
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 stellen wir folgenden Antrag:

Die unterzeichnenden Aktionäre schlagen vor, aus dem im Jahresabschluss der Salve AG Finanzdienste ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von € 4.862.423,49 eine Dividende in Höhe von € 2,70 je Aktie, mithin insgesamt € 2.014.200,00 auf das dividendenberechtigte Grundkapital von DM 3.730.000,00 (€ 1.907.118,72) an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von € 2.848.223,49 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 19. November 2020 unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr. 23. Zahlstelle ist die Gesellschaftskasse (Wertpapier-Kenn-Nr. 716 210).

Stellungnahme der Verwaltung:

Dem Gegenantrag war keine Begründung beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat bleiben bei ihrem Vorschlag und werden diesen auf der Hauptversammlung erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

 

Salve AG Finanzdienste

Der Vorstand

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