Salzgitter Aktiengesellschaft – Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Salzgitter Aktiengesellschaft
Salzgitter
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG 08.05.2019

Salzgitter Aktiengesellschaft

Salzgitter

ISIN DE6202005 / Wertpapierkennnummer 620 200

Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

Die von unserer Gesellschaft begebenen effektiven Aktienurkunden (Stückaktien) bestehend aus Mantel und Bogen sind derzeit nur noch mit dem Erneuerungsschein ausgestattet. Der Bogen ist damit komplett aufgebraucht und jede effektive Stückaktie besteht nur noch aus dem Aktienmantel und ist damit nicht mehr vollständig. Die bisherigen Aktienurkunden unserer Gesellschaft über 40.000 Aktienurkunden über je eine Stückaktie, 10.000 Sammelurkunden über je 10 Stückaktien und 2.000 Sammelurkunden über je 100 Stückaktien sind damit unrichtig geworden.

Ferner ist nach der Satzung unserer Gesellschaft der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen. Die entsprechende Satzungsänderung war durch die Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 23. April 1998 beschlossen und am 7. Mai 1998 in das Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig (HR B 9207) eingetragen worden.

Durch dreimalige Veröffentlichung im Bundesanzeiger (jeweils vom 10. Januar 2019, 7. Februar 2019 und 12. März 2019) hatten wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert, ihre alten effektiven Aktienurkunden nebst Erneuerungsschein über 40.000 Aktienurkunden über je eine Stückaktie, 10.000 Sammelurkunden über je 10 Stückaktien und 2.000 Sammelurkunden über je 100 Stückaktien in der Zeit vom 15. Januar 2019 bis zum 15. April 2019 einschließlich bei ihrer Depotbank zur Weiterleitung an die UniCredit Bank AG zum Umtausch einzureichen.

Im Hinblick auf den Ausschluss des Anspruchs der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils am Grundkapital der Salzgitter Aktiengesellschaft wurden keine neuen Aktienurkunden ausgegeben. Die Aktien unserer Gesellschaft sind seit dem 15. Januar 2019 in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die einreichenden Aktionäre erhielten entsprechend ihrem bisherigen Anteil Miteigentum am Sammelbestand bei der Clearstream Banking AG durch eine Depotgutschrift.

Alle in Umlauf befindlichen unrichtig gewordenen alten effektiven Aktienurkunden nebst Erneuerungsschein

a)

mit den Aktiennummern 000.000.001 bis 000.040.000 (Aktienurkunden über eine Aktie),

b)

mit den Aktiennummern 001.000.001 bis 001.100.000, entspricht Sammelurkundennummern 500.000.001 bis 500.010.000 (Sammelurkunden über je 10 Stückaktien), sowie

c)

mit den Aktiennummern 002.000.001 bis 002.200.000, Sammelurkundennummern 600.000.001 bis 600.002.000 (Sammelurkunden über je 100 Stückaktien),

unserer Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung der Aufforderung bis heute nicht zum Umtausch bzw. zur Einbuchung in die Girosammelverwahrung eingereicht wurden, werden hiermit gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt. Die erforderliche Genehmigung ist durch Beschluss vom 28. November 2018 des Amtsgerichts Braunschweig erteilt worden. Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden sind entsprechende Anteile an den von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand verbucht, die zu Gunsten der berechtigten Aktionäre bereitgehalten werden.

Hinzuweisen ist darauf, dass hinsichtlich derjenigen Aktien, die nicht zum Umtausch bzw. zur Einbuchung in die Girosammelverwahrung eingereicht wurden, eine Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht Braunschweig (Az. 83 HL 70/19) erfolgt ist. Die Inhaber der für kraftlos erklärten Aktienurkunden können daher gegen Einreichung der im Hinterlegungsantrag bezeichneten Urkunden die Herausgabe (Lieferung) von Aktien in der jeweiligen Anzahl an sich verlangen.

 

Salzgitter, im Mai 2019

Der Vorstand

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