Scherzer & Co. Aktiengesellschaft – Ordentlichen Hauptversammlung 2023

Scherzer & Co. Aktiengesellschaft

Köln

ISIN DE 000 694 280 8 /​ WKN 694 280

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2023

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung

am

Mittwoch, den 31. Mai 2023, um 11:00 Uhr
Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)

im

Lindner Hotel City Plaza,
Magnusstraße 20, 50672 Köln,

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und Treuhand-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts weisen die Aktionäre nach, indem sie der Gesellschaft einen in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz vorlegen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. den 10. Mai 2023, 00:00 Uhr (MESZ), beziehen.

Die vorgenannte Anmeldung und der vorgenannte Nachweis müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis zum Ablauf des 24. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

Scherzer & Co. AG
c/​o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
Deutschland

oder per Telefax: +49 (0) 81 95 – 77 88 600

oder per E-Mail: scherzer2023@itteb.de

Eintrittskarten für die Hauptversammlung werden den Aktionären übersandt, nachdem sie sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigten, sich frühzeitig anzumelden.

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung, der Widerruf und/​oder der Nachweis der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform oder der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Eine Vollmachterteilung, deren Widerruf bzw. ein Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die oben für die Anmeldung zur Hauptversammlung und für den Nachweis des Anteilsbesitzes genannte Anschrift, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse erfolgen.

Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution gelten besondere gesetzliche Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG; eine solche Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar festgehalten werden. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer ggf. von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Auch wenn sich der Aktionär in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt, sind nach den vorstehenden Bestimmungen die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Gesellschaft bietet den Aktionären und ihren Bevollmächtigten an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorgenannten Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden aufgrund einer ihnen erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen eine Weisung erteilt wurde; sie sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Schriftform oder der Textform (§ 126b BGB). Die Erteilung sowie Änderungen der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können – Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes vorausgesetzt – bis spätestens 29. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), durch Rücksendung des den Aktionären mit der Eintrittskarte zugesandten Formulars postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die oben für die Anmeldung zur Hauptversammlung und für den Nachweis des Anteilsbesitzes genannte Anschrift, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse oder durch Nutzung des Aktionärsportals, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.scherzer-ag.de/​hauptversammlung.aspx

zugänglich ist, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Für einen Widerruf der Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden Übermittlungswege und Frist entsprechend.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer vorgesehenen Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine zuvor abgegebene Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.

Gemäß § 129 Abs. 5 AktG kann der Abstimmende von der Gesellschaft innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde.

Nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter

www.scherzer-ag.de/​hauptversammlung.aspx

veröffentlicht, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. spätestens mit Ablauf des 16. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), bei der

Scherzer & Co. AG
Friesenstraße 50
50670 Köln
Telefax: (0221) 8 20 32-30
E-Mail: info@scherzer-ag.de

eingegangen sind.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats können im Internet unter

www.scherzer-ag.de/​geschaeftsbericht.aspx

abgerufen werden. Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in insgesamt 29.940.000 Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Sämtliche Aktien sind stimmberechtigt.

DATENSCHUTZ

Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind in unseren Datenschutzhinweisen für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.scherzer-ag.de/​hauptversammlung.aspx

zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in gedruckter Form zu. Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen an die nachfolgende Adresse:

Scherzer & Co. AG
Friesenstraße 50
50670 Köln
per E-Mail info@scherzer-ag.de

oder per Telefax: 02 21/​ 820 32-30. Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.

 

Köln, im April 2023

Scherzer & Co. AG

DER VORSTAND

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