SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft

Bad Schwalbach

– Wertpapier-Nummer (ISIN) DE 000 721 890 1 –

Wir laden hiermit alle unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Freitag, dem 29. April 2022, um 10.00 Uhr im Kurhaus Bad Schwalbach, Am Kurpark, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Aufgrund der hochansteckenden Omicron-Variante und der immer noch sehr hohen Infektionszahlen
wird auch die Hauptversammlung am 29. April 2022 unter Anwendung eines Schutz- und
Hygienekonzeptes stattfinden. Bitte beachten Sie die Regelungen und Hinweis auf dem
beiliegenden Zusatzblatt „Basisschutz- und Hygienemaßnahmen auf der Hauptversammlung der SCHWÄLCHEN MOLKEREI
Jakob Berz AG am 29. April 2022“.

Die Sicherheit der Aktionäre, Veranstalter und Mitarbeiter hat für uns höchsten Stellenwert.
Wir danken für Ihr Verständnis. Aktuelle Informationen/​Unterlagen erhalten Sie auch
auf unserer Homepage unter

www.schwaelbchen-molkerei.de/​finanzberichtswesen

im Bereich „Einladung und Informationen zur Hauptversammlung“.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr
2021

Vorlage des Lageberichts 2021 für die SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG und für den
SCHWÄLBCHEN Konzern

Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn
von 758.546,60 EUR wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von 0,40 EUR je Aktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital
in Höhe von 3.380.000,00 EUR (Das dividendenberechtigte Grundkapital entspricht 3.640.000,00
EUR Grundkapital abzüglich 260.000,00 EUR nicht dividendenberechtigten Grundkapitals
für eigene Aktien).

Zahlbar am 4. Mai 2022 520.000,00 EUR
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 200.000,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 38.546,60 EUR
758.546,60 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglied
des Vorstands Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 16. Juli 2021 erteilte Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 18. Oktober 2022 befristet. Sie soll, soweit
sie noch nicht ausgenutzt worden ist, mit Ablauf dieser Hauptversammlung aufgehoben
und durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 17. Oktober 2023 Aktien der Gesellschaft bis
zu 10% des derzeitigen Grundkapitals (bis zu 140.000 Stückaktien) über die Börse oder
im Rahmen eines öffentlichen Kaufangebotes zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb
dieser Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10% unterschreiten und nicht mehr
als 10% überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung
gilt dabei der Mittelwert der Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse während
der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien bzw. im Falle eines öffentlichen
Kaufangebotes vor dem Tag der Veröffentlichung des Kaufangebotes.

Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates
ganz oder teilweise über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder
zu veräußern.

Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates
ganz oder teilweise einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines
weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Aufgrund der Ermächtigung kann der Erwerb eigener Aktien sowie deren Wiederveräußerung
bzw. der Einzug dieser Aktien auch in Teilen, einmal oder mehrmals, ausgeübt werden.

Die vorstehenden Ermächtigungen treten an die Stelle der von der Hauptversammlung
am 16. Juli 2021 erteilten Ermächtigungen. Sie gilt im Hinblick auf solche eigenen
Aktien fort, die unter Ausnutzung dieser Ermächtigung erworben wurden. Die Gesellschaft
hält derzeit 100.000 Stückaktien.

6.

Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat

Das von der ordentlichen Hauptversammlung am 26. April 2019 gewählte Mitglied des
Aufsichtsrats Frau Maren Brückner hat ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf
dieser Hauptversammlung niedergelegt und wird mit Beendigung der heutigen Hauptversammlung
aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, so dass die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes
erforderlich ist.

Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds des
Aufsichtsrats erfolgt nach § 12 Punkt 3 (Zusammensetzung) der Satzung der SCHWÄLBCHEN
MOLKERE AG Jakob Berz AG. Scheidet ein von der Hauptversammlung gewähltes Mitglied
vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, so soll für dieses in der nächsten
Hauptversammlung eine Neuwahl vorgenommen werden. Die Amtsdauer des neugewählten Mitglieds
gilt für den Rest der Amtsdauer des Ausgeschiedenen. Das vorzeitig ausgeschiedene
Mitglied des Aufsichtsrats Frau Maren Brückner ist von der Hauptversammlung am 26.
April 2019 bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats
bestellt worden.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1 und 96 Abs. 1 Aktiengesetz, § 4 Drittelbeteiligungsgesetz
2004 und § 12 der Satzung aus zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
und aus einem von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitglied zusammen. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Herrn Ulf Brückner, Diplom-Kaufmann,
Kfm. Angestellter/​Business Analyst, wohnhaft in Eltville, als Vertreter der Aktionäre
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beschließt,
in den Aufsichtsrat zu wählen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die TREURATIO GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,
Wiesbaden, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022
zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung
von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Adresse bis zum Ablauf des 22. April 2022 anmelden
und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes
an diese Adresse übermitteln: SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG, c/​o Commerzbank
AG, GS-BM General Meetings, 60261 Frankfurt a.M., Telefax: +49 (0) 69/​136 26351, E-Mail:
hv-eintrittskarten@commerzbank.com

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 12. Tages vor der Hauptversammlung, mithin
auf den Beginn des 17. April 2022 zu beziehen und muss der Gesellschaft unter vorgenannter
Adresse spätestens am 22. April 2022 zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis über
den Anteilsbesitz bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG 3.640.000,00 EUR und ist in insgesamt 1.400.000
ausgegebene Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung 100.000 eigene Stückaktien.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung
auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung
oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr
als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären wieder an, einen von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht
erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die notwendigen
Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere nach Maßgabe
des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung
einer Vollmacht, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Textform
(§ 126 b BGB). Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft,
ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten
erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf, steht die nachfolgende Adresse
zur Verfügung: SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG, Abt. HV, Postfach 12 51, 65302
Bad Schwalbach, Fax: +49 (0) 6124/​ 503-57, E-Mail: hv@schwaelbchen-molkerei.de

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, wird den
Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden, mit der
Eintrittskarte zugesandt. Dieses Formular steht auch zum download unter

www.schwaelbchen-molkerei.de

zur Verfügung.

Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen
und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und
Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten
müssen.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches
Verlangen muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 14. April 2022 ausschließlich
an die nachfolgende Adresse zugehen.

Eventuelle Anträge oder Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG von Aktionären
müssen bis spätestens zum Ablauf des 14. April 2022, mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
ebenfalls ausschließlich an die nachfolgende Adresse gerichtet werden.

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG, Abt. HV, Postfach 12 51, 65302 Bad Schwalbach,
Fax: +49 (0) 6124/​ 503-57, E-Mail: hv@schwaelbchen-molkerei.de

Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann in der Hauptversammlung
ausgeübt werden.

Eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge sowie alle weiteren zugänglich zu machenden
Unterlagen gemäß § 124a AktG werden im Internet unter der Adresse www.schwaelbchen-molkerei.de
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Für die Informationen zum Datenschutz für Aktionäre verweisen wir auf unsere Homepage
unter

www.schwaelbchen-molkerei.de/​finanzberichtswesen

 

Bad Schwalbach, im April 2022

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG

Der Vorstand

 

Basisschutz- und Hygienemaßnahmen auf der
Hauptversammlung der SCHWÄLCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG
am 29. April 2022

Aufgrund der hochansteckenden Omicron-Variante und der immer noch sehr hohen Infektionszahlen
wird auch die Hauptversammlung 2022 unter Anwendung eines Basisschutz- und Hygienekonzeptes
stattfinden. Wir bitten um Beachtung der folgenden Regelungen und Hinweise:

Achten Sie bitte eigenverantwortlich darauf, unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden
und sich selbst und andere bestmöglich zu schützen.

Bitte führen Sie einen tagesaktuellen Corona-Schnell- oder Selbsttest durch, bevor
Sie das Versammlungsgebäude betreten.

Am Versammlungsort gelten die altbekannten AHA-Regeln:

1.

Zwischen den Teilnehmern der Hauptversammlung ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern
einzuhalten.

2.

Befolgen Sie bitte die Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen sowie für gründliches
Händewaschen.

3.

In den Innenräumen des Versammlungsorts ist eine FFP-2-Schutzmaske oder medizinische
Gesichtsmaske zu tragen. Sie darf nur am Sitzplatz im Versammlungssaal abgenommen
werden.

Grundsätzlich raten wir Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf
von einer Teilnahme an der Hauptversammlung ab.

Personen mit Atemwegs-Symptomen werden von der Teilnahme an der Hauptversammlung ausgeschlossen.

Aufgrund der Abstandsregeln ist die Anzahl der Sitzplätze auf der Hauptversammlung
begrenzt. Es kann sein, dass nicht jeder Aktionär einen Sitzplatz bekommt.

Von der zusätzlichen Anmeldung von Familienangehörigen oder Begleitpersonen bitten
wir Abstand zu nehmen.

Die Inhaber von Gemeinschaftsdepots bitten wir, die Anmeldung auf nur eine Person
zu reduzieren.

Wir empfehlen Ihnen bereits vorab des Hauptversammlungstermins Ihr Stimmrecht auf
die Gesellschaft zu übertragen. Die Vollmacht mit Weisung ist diesen Unterlagen beigefügt.
Das Formular steht auch auf unserer Homepage unter

www.schwaelbchen-molkerei.de/​Finanzberichtwesen

im Bereich „Einladung und Informationen zur Hauptversammlung“ als PDF-Download zur
Verfügung.

Am Versammlungsort Kurhaus Bad Schwalbach stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte
parken Sie im öffentlichen Parkhaus Jahnplatz, Adolfstraße 36 in Bad Schwalbach.

Es werden keine Gästekarten ausgegeben.

Ein Catering findet nicht statt. Getränke werden am Sitzplatz angeboten.

Den Weisungen der SCHWÄLBCHEN-Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Personen, die gegen
die Schutz- und Hygienemaßnahmen verstoßen und dadurch die Gesundheit anderer Menschen
gefährden, werden von der Hauptversammlung ausgeschlossen.

Bad Schwalbach, im April 2022

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG

Der Vorstand

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG
Bad Schwalbach
Ordentliche Hauptversammlung 2022

 

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG
Abteilung HV
Postfach 1251

65302 Bad Schwalbach

E-Mail: hv@schwaelbchen-molkerei.de
Telefax: 06124 503-57

Vollmacht mit Weisungen

zu Eintrittskarte Nummer _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ über _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ Stückaktien der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI
Jakob Berz AG.

Ich/​Wir _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

bevollmächtige(n) hiermit den von der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG benannten
Stimmrechtsvertreter, Herrn Sebastian Herrfurt, geschäftsansässig in Bad Schwalbach,
jeweils einzeln und befreit vom Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181 2. Alt. BGB
sowie mit Recht, Untervollmacht zu erteilen, mich/​uns in der auf den 29. April 2022
einberufenen Hauptversammlung der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG zu vertreten
und das Stimmrecht für mich/​uns wie folgt auszuüben:

Tagesordnungspunkt Ja Nein Enthaltung
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
6. Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2022.

Die Weisungen beziehen sich auf die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten
Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat. Falls nicht in der Einberufungsbekanntmachung
veröffentlichte Anträge zur Abstimmung gestellt werden, werden sich die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Ort, Datum
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Unterschrift
TAGS:
Comments are closed.