PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Ludwigshafen am Rhein
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit berufen wir die ordentliche Hauptversammlung der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
mit dem Sitz in Ludwigshafen am Rhein ein. Sie findet statt
am Dienstag, 10. Mai 2022, 11:00 Uhr.
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) abgehalten. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes
ist die Hauptverwaltung der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Kurfürstenstraße 29, 67061
Ludwigshafen.
Tagesordnung
Weitere Angaben
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.
Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
aus der Hauptverwaltung der Gesellschaft, Kurfürstenstraße 29, 67061 Ludwigshafen
am Rhein, unter Nutzung eines passwortgeschützten Internetservice (nachfolgend „Aktionärsportal“).
Für die Nutzung des „Aktionärsportals“ ist eine Zugangsberechtigung erforderlich.
Die notwendigen Angaben für den Zugang zum „Aktionärsportal“ werden den Aktionären
im Zuge der Einladung übersendet. Die Verfolgung der Hauptversammlung in Form einer
Bild- und Tonübertragung ist im Einzelfall auch in dafür eingerichteten Räumlichkeiten
der Hauptverwaltung möglich. Die Verfolgung der Hauptversammlung im „Aktionärsportal“
ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl
Stammaktionäre können ihre Stimmen selbst oder durch eine*n Bevollmächtigte*n schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen (Briefwahl).
Für die schriftliche Briefwahl können die Aktionäre das der Einladung beigefügte Briefwahlformular
benutzen. Die schriftliche Stimmabgabe muss spätestens bis zum Ablauf des 8. Mai 2022
bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:
PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstandsbüro
Kurfürstenstraße 29
67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefax-Nr.: (06 21) 5 85-22 12
Alternativ steht der Online-Service der Gesellschaft im
„Aktionärsportal“
für die elektronische Briefwahl bis zu dem Zeitpunkt zur Verfügung, zu dem der Versammlungsleiter
angekündigt hat, dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte zeitnah beginnen
werde.
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Den Stammaktionären, die ihr Stimmrecht nicht durch Briefwahl ausüben möchten, bietet
die Gesellschaft an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch von ihr benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit Stammaktionäre
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie
diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Stammaktionäre können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des der Einladung beigefügten, dafür vorgesehenen
Vollmachtsformulars erteilten. Das ausgefüllte Vollmachtsformular muss spätestens
bis zum Ablauf des 8. Mai 2022 bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen
sein:
PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstandsbüro
Kurfürstenstraße 29
67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefax-Nr.: (06 21) 5 85-22 12
Alternativ können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
auch elektronisch über den Online-Service der Gesellschaft im
„Aktionärsportal“
bis zu dem Zeitpunkt erteilt werden, zu dem der Versammlungsleiter angekündigt hat,
dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte zeitnah beginnen werde.
Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen
entsprechend.
Anträge und Wahlvorschläge
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten
Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers
und von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 127 AktG übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung.
Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse
zu richten:
PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstandsbüro
Kurfürstenstraße 29
67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefax-Nr.: (06 21) 5 85-22 12
Bis spätestens 8. Mai 2022, 12:00 Uhr, bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt.
Fragerecht
Gemäß § 1 Abs. 2 GesRuaCOVBekG wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt. Die Fragen der Aktionäre können bis spätestens 9. Mai 2022,
12:00 Uhr, über den Online-Service der Gesellschaft im
„Aktionärsportal“
eingereicht werden.
Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet
der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Es ist
vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich
zu nennen, sofern diese der namentlichen Nennung nicht ausdrücklich widersprochen
haben.
Widerspruchsmöglichkeit
Aktionäre können Widerspruch zur Niederschrift erklären, wenn sie einen Beschluss
der Hauptversammlung für nichtig oder rechtswidrig halten und ihr Stimmrecht ausgeübt
haben. Die Erklärung kann über den Online-Service der Gesellschaft im
„Aktionärsportal“
ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Beendigung abgegeben werden.
Hinweise zum Datenschutz
Im Rahmen der Hauptversammlung der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT werden personenbezogene
Daten verarbeitet. Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen
unter
www.pfalzwerke-hv.de/datenschutz
entnommen werden. Aktionäre, die eine*n Vertreter*in bevollmächtigen, werden gebeten, diese*n über die Datenschutzhinweise zu informieren.
Ludwigshafen am Rhein, im März 2022
PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
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