secunet Security Networks AGEssenWertpapierkennnummer: 727 650
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Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende wird am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich unter Abzug von
25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf
die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %, ggf. zzgl. Kirchensteuer) durch die
depotführenden Kreditinstitute.
Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug der Kapitalertragsteuer
und des Solidaritätszuschlages, wenn sie ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“
im Sinne des § 44a Abs. 1 S. 4 i.V.m. Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG oder aber eine Bescheinigung
im Sinne des § 44a Abs. 5 S. 4 oder im Sinne des § 44a Abs. 7 S. 2 EStG des für sie
zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für
Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit
das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge
aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Essen, im Mai 2022
secunet Security Networks AG
Der Vorstand