Sedlbauer Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Sedlbauer Aktiengesellschaft

Grafenau

WKN 722 460
ISIN DE 0007224602

Erweiterung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung
der Sedlbauer Aktiengesellschaft am 26. Juli 2016

Zu der am 14. Juni 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der am 26. Juli 2016 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Sedlbauer Aktiengesellschaft hat die Aktionärin SCHÜMA GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schüpfer, gemäß § 122 Abs. 2 AktG die Bekanntmachung des folgenden Gegenstandes zur Beschlussfassung der Hauptversammlung verlangt:

„TAGESORDNUNGSERWEITERUNG ZUR HV DER SEDLBAUER AG AM 26.07.2016

TOP 5

Durchführung einer Sonderprüfung mit dem Ziel:

a)

zu untersuchen, auf welcher tatsächlichen Grundlage und unter welchen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der dem Vorstand und Aufsichtsrat bekannten Zahlen, Aufträgen und Geschäftsentwicklungen, Vorstand und Aufsichtsrat der Sedlbauer AG Ende April 2015 einen Geschäftsbericht 2014 billigten und veröffentlichten, in dem noch eine Gewinnprognose von 500 TEUR abgegeben wurde und keine Rede von einem drohenden Gewinneinbruch war, während nicht einmal 3 Monate später auf der Hauptversammlung der Sedlbauer AG am 28.07.2015 ein solcher Gewinneinbruch dargestellt wurde;

b)

zu untersuchen, ob Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats oder Bevollmächtigte von Mitgliedern des Vorstands oder Aufsichtsrats pflichtwidrig und entgegen eines Stimmverbots auf der Hauptversammlung der Sedlbauer AG am 28.07.2015 abgestimmt haben, insbesondere hinsichtlich des Tagesordnungspunkts 8, um eine Sonderprüfung zu verhindern;

c)

zu untersuchen, ob die von den Hauptaktionären und deren Gesellschaften der Sedlbauer AG gegebenen Darlehen einem Drittvergleich standhalten und der Vorstand nicht schon seit wenigstens fünf Jahren eine Umschuldung dieser Darlehen hätte veranlassen müssen und aus welchen Gründen der Vorstand keine Umschuldung betrieben hat; immerhin sind die Zinsen seit dieser Zeit sehr stark gesunken.

d)

zu untersuchen, ob die vom Vorstand gebilligten Verrechnungspreise der Lieferbeziehungen zur Deutronic Elektronik GmbH und anderen Gesellschaften der Familie Wanzke sachgerecht ermittelt wurden und welche Kriterien bei der Billigung der Verrechnungspreise vom Vorstand als Maßstab und Grundlage seiner Entscheidung herangezogen wurden;

e)

zu untersuchen, ob die Pachtzahlungen der letzten zehn Jahre der Sedlbauer s.r.o an Gesellschaften oder Mitglieder der Familie Wanzke marktgerecht sind und waren;

f)

Weiter sollen die Beziehungen der Sedlbauer AG zur Hauptaktionärsfamilie Wanzke und deren Gesellschaften Deutronic Elektronik GmbH, b-plus GmbH und Edwanz GmbH durchleuchtet werden.

g)

Es soll untersucht werden, ob Vorstand und Aufsichtsrat wider besseres Wissen das Delisting der Sedlbauer Aktie am Börsenplatz Frankfurt für den Ablauf des 30.06.2016 angekündigt haben. Tatsächlich wurde die Aktie hier noch am 01.07.2016 gehandelt. Ein eventuell den Aktionären entstandener Schaden soll ermittelt werden.

Als Sonderprüfer wird Herr Felix Banik, Rechtsanwalt und Steuerberater, 97209 Veitshöchheim vorgeschlagen.“

Die Sedlbauer Aktiengesellschaft entspricht mit der vorstehenden Veröffentlichung ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 122 Abs. 2 AktG.

 

Grafenau, im Juli 2016

Sedlbauer AG

Der Vorstand

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