SHW AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SHW AG
Aalen
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 08.05.2019

SHW AG

Aalen

ISIN: DE000A1JBPV9 / WKN A1JBPV

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 7. Mai 2019 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 5.289.295,47

eine Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Inhaber-Stückaktie (insgesamt EUR 257.448,36) auszuschütten,

einen Betrag in Höhe von EUR 5.000.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen sowie

den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 31.847,11 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 10. Mai 2019 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. mit Besonderheiten im Falle einer Kirchensteuerpflicht des jeweiligen Aktionärs, und zwar durch die depotführenden Kreditinstitute.

Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart.

Unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt auch für unbeschränkt steuerpflichtige Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Kapitalerträge aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags insbesondere nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ermäßigen. Voraussetzung für eine Erstattung des Ermäßigungsbetrags ist grundsätzlich eine Antragstellung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim Bundeszentralamt für Steuern bis spätestens 31. Dezember 2023.

 

Aalen, den 8. Mai 2019

SHW AG

Der Vorstand

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