SHW AG: Hinweisbekanntmachung nach § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG

SHW AG

Aalen

– ISIN DE000A1JBPV9 –
– WKN A1JBPV –

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 8 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Juni 2025 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber und/​oder auf den Namen lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 60 Mio. mit einer befristeten oder unbefristeten Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 3.000.000 neuen auf den Inhaber bzw., sofern im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien die bestehenden Aktien der Gesellschaft auf den Namen lauten, auf den Namen lautenden Stückaktien der SHW AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 3.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren und/​oder für die Gesellschaft entsprechende Wandlungsrechte vorzusehen.

Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen in den in der Ermächtigung näher bezeichneten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist unter dem Tagesordnungspunkt 8 der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft wiedergegeben, die am 14. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.

 

Aalen, im Januar 2021

Der Vorstand

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