Siemens Energy AG
München
WKN ENER6Y / ISIN DE000ENER6Y0
Veröffentlichung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Absatz 2
Satz 3 Alt. 1 AktG – Beschluss über die Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe durch die Siemens Energy AG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
Der Vorstand der Siemens Energy AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG am 6. September 2022 beschlossen, von der am 18. September 2020 erteilten Ermächtigung der Hauptversammlung zur Ausgabe von (Pflicht-)Wandelanleihen Gebrauch zu machen und eine Pflichtwandelanleihe im Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR 960.000.000,00 zu begeben. Die Emission erfolgt mittelbar durch eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Siemens Energy AG, der Siemens Energy Finance B.V.
Die Teilschuldverschreibungen haben einen Nennbetrag von jeweils EUR 100.000,00 und berechtigen nach Maßgabe der Anleihebedingungen zum Bezug von Stammaktien der Siemens Energy AG. Zum Ende der Laufzeit sind die Teilschuldverschreibungen zwingend zu wandeln (Wandlungspflicht). Die Pflichtwandelanleihe ist durch das Bedingte Kapital 2020 gemäß § 4 Absatz 6 der Satzung der Siemens Energy AG unterlegt. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Siemens Energy AG, die Pflichtwandelanleihe zu zeichnen, wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen.
Die Niederschrift der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. September 2020 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses wurde beim Handelsregister, Amtsgericht München, HRB 252581, hinterlegt.
München, im September 2022
Siemens Energy AG
Der Vorstand