Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Sinfonia Automotive AG Saarwellingen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bezugsangebot | 12.08.2019 |
Sinfonia Automotive AGSaarwellingenAG Saarbrücken, HRB 103918Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 30.07.2019 beschlossen, das Grundkapital von zurzeit 100.000 € gegen Bareinlagen um bis zu 625.000 € durch Ausgabe von bis zu 625.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien auf bis zu 725.000 € zu erhöhen. Der auf jede neue Aktie entfallende, anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 1,00 €. Die neuen Aktien sind ab dem 1.01.2019 zum Gewinnbezug berechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt 40 € je Stückaktie. Die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen. Die neuen Aktien werden zunächst dem bisherigen alleinigen Aktionär zum Bezug angeboten. Sämtliche Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrages in bar auf das Konto
der Gesellschaft bei der Bank1Saar e.G. (Kapitalerhöhungssonderkonto) in Saarbrücken zu leisten. Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung unserer Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen. Wir bitten hiermit unseren Aktionär, sein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschusses in der Zeit vom 15.08.2019 bis zum 29.08.2019bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden unter Benutzung der dort erhältlichen Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine auszuüben. Bezugsrechtsvordrucke und Zeichnungsscheine werden dem Aktionär auf Anfrage auch durch die Gesellschaft übermittelt. Bei Rücksendung von Bezugserklärung und Zeichnungsschein ist zur Vermeidung des Ausschlusses von Bezugsrecht auf eingangs spätestens am 29.08.2019 zu achten. Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von 40 € je neuer Aktie spätestens bis zum 29.08.2019 auf das oben genannte Konto gezahlt wird. Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei. Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst werden Ein Bezug der neuen Aktien durch den Aktionär über die vorstehend genannte Bezugsfrist hinaus wird nicht zugelassen. Nicht bezogenen Aktien werden dem Aktionär hiervon unabhängig nach Ablauf der gesondert zur Zeichnung angeboten. Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 30.04.2020 in das Handelsregister eingetragen ist. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis spätestens zum 31.12.2019 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird.
Saarwellingen, im August 2019 Sinfonia Automotive AG Der Vorstand |