SM Beteiligungs AG i.A. – Schlusszahlung auf den Liquidationserlös an die Aktionäre

SM Beteiligungs AG i.A.

Sindelfingen

ISIN: DE000A1MBDD7

Schlusszahlung auf den Liquidationserlös an die Aktionäre

Die Hauptversammlung der SM Beteiligungs AG hat am 17. Oktober 2018 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Der Abwickler hat die Gläubiger der Gesellschaft gemäß § 267 AktG am 07.01.2019 aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden.

Unter Hinweis auf die Auflösung hat der Abwickler die Gläubiger der Gesellschaft gemäß § 267 AktG aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Die Gläubigerschutzfrist gemäß § 272 Abs. 1 AktG ist abgelaufen. Der Abwickler hat nunmehr mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das gemäß Schlussbilanz der Gesellschaft vorhandene Gesellschaftsvermögen an die Aktionäre zu verteilen.

Auf jede nennwertlose Inhaber-Stückaktie wird ein Betrag von EUR 0,1085 ausgeschüttet. Die Vorschusszahlung wird in Höhe von EUR 0,0898023 pro Aktie als Rückzahlung auf das Nennkapital vorgenommen und in Höhe von EUR 0,0186977 pro Aktie dem steuerlichen Einlagekonto entnommen.

Die Abwicklung der Vorschusszahlung wird über die Zahlstelle der Gesellschaft, der

Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen

vorgenommen.

Da sämtliche Aktien der SM Beteiligungs AG i.A. girosammelverwahrt sind, muss von den Aktionären hinsichtlich der Entgegennahme der Vorschusszahlung nichts veranlasst werden. Die Vorschusszahlung auf den Liquidationserlös wird am Donnerstag, den 17.09.2020 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Mit Auszahlung der Schlusszahlung an die Aktionäre ist die Liquidation der SM Beteiligungs AG i.A. abgeschlossen, die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister wird im Anschluss an die Abwicklung der Schlusszahlung angemeldet.

 

SM Beteiligungs AG i.A.

Der Abwickler

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