SM Capital Aktiengesellschaft: Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SM Capital Aktiengesellschaft
Sindelfingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG 03.08.2020

SM Capital Aktiengesellschaft

Sindelfingen

ISIN DE0006171846
Wertpapierkennnummer 617184

Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG

Aufgrund des zwischen der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft, Sindelfingen, und der SM Capital Aktiengesellschaft, Sindelfingen am 31. August 2018 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erhalten die außenstehenden Aktionäre der SM Capital Aktiengesellschaft als angemessenen Ausgleich die Zahlung einer wiederkehrenden Geldleistung. Diese Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der SM Capital Aktiengesellschaft brutto EUR 0,11 je Stückaktie der SM Capital Aktiengesellschaft abzüglich der von der SM Capital Aktiengesellschaft hierauf zu entrichtenden Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag gemäß dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Satz. Für das Geschäftsjahr 2019 ergibt sich so eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt netto EUR 0,09 je Stammaktie der SM Capital Aktiengesellschaft.

Die Ausgleichszahlung wird ab dem 3. August 2020 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute an die Aktionäre der SM Capital Aktiengesellschaft ausgezahlt. Zahlstelle ist die Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen.

 

Sindelfingen, 29. Juli 2020

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.