Smart Equity AG – Hauptversammlung 2016

SMART EQUITY AG

Köln

WKN A0SMVD
ISIN DE 000 A0S MVD 5

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag, den 23.08.2016 um 9.00 Uhr in den Büroräumen der Scherzer & Co. AG, Friesenstraße 50 in 50670 Köln stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 16.08.2016, 24.00 Uhr (MESZ) unter der nachstehenden Adresse

SMART EQUITY AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS CA/CS
Am Markt 14–16
28195 Bremen
Telefax 0421 / 3 60 31 53
E-Mail: hv@neelmeyer.de

bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen.

Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. auf Dienstag, den 02.08.2016, 0:00 Uhr (MESZ) – (Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 16.08.2016, 24.00 Uhr (MESZ)) zugehen.

Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien frei verfügen.
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf, ihr Nachweis oder der Nachweis der Bevollmächtigung und des Widerrufs der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Anträge und Wahlvorschläge

Nach dem Aktiengesetz (§§ 126, 127) zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter www.smartequityag.de zugänglich gemacht, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung schriftlich oder per Telefax bei der Gesellschaft unter der Geschäftsadresse

SMART EQUITY AG
Lütticher Straße 8a
50674 Köln
Telefax 03212 415 1943

eingegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Der Jahresabschluss sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 liegen während der Geschäftszeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 275.000,00 und die Anzahl von Stückaktien auf 275.000 mit ebenso vielen Stimmen.

 

Köln, im Juli 2016

Smart Equity AG

– Der Vorstand –

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